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Forschungszulage nach Branchen

Wir fördern Unternehmen in allen Branchen

Die Forschungszulage kennt keine Branchengrenzen — aber jede Branche hat ihre eigenen Fragen: Was gilt hier als Forschung? Was zählt als Nachweis? Wo wird der Anspruch verschenkt? Die Antworten für Ihre Branche stehen auf den folgenden Seiten.

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Zwölf Branchen

Branchen im Detail

Jede Seite zeigt Ihnen, welche Projekte förderfähig sind, wie der Nachweis in Ihrer Branche läuft und was dabei herauskommen kann.

Gut zu wissen

Ihre Branche fehlt? Kein Ausschlusskriterium.

Diese 12 Seiten decken die häufigsten Fälle ab — nicht die Grenzen des Gesetzes.

  • Die Branche entscheidet nicht

    Das Forschungszulagengesetz kennt keine Branchenliste. Anspruch hat jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen — unabhängig von Rechtsform, Größe und Markt.

  • Die Tätigkeit entscheidet

    Gefördert wird, was nach den Frascati-Kriterien F&E ist: neuartig, schöpferisch, mit technischer Ungewissheit, systematisch geplant und übertragbar. Routine fällt raus.

  • Die Nachweise unterscheiden sich

    Was in der Softwareentwicklung als Beleg zählt, sieht im Maschinenbau oder Labor völlig anders aus. Genau daran scheitern Anträge — nicht am Gesetz.

Handwerk, Logistik, Chemie, Textil, Handel — wenn bei Ihnen Menschen an etwas arbeiten, von dem zu Beginn niemand wusste, ob es technisch funktioniert, lohnt sich das Gespräch. Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir Ihre konkreten Projekte.

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Ohne Rückzahlung

Ohne Risiko

Sie stehen vor einer strategischen Entscheidung:
Sie können weiterhin aus eigener Tasche zahlen, während Ihre Konkurrenz staatlich gefördert wächst. Oder Sie nutzen die Förderungen, die Ihnen zustehen – mit professioneller Begleitung und 91,6 % Erfolgsquote.

Die Frage ist nicht, ob Sie sich Förderung leisten können. Die Frage ist: Können Sie es sich leisten, auf sie zu verzichten?

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Alles was Sie Förderungen wissen müssen

Bin ich überhaupt förderfähig?

Für die Forschungszulage qualifizieren sich praktisch alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen — unabhängig von Branche, Rechtsform und Größe (Start-up, KMU, Konzern).

Entscheidend ist nicht was Sie sind, sondern was Sie tun: Die Tätigkeit muss F&E im Sinne der Frascati-Kriterien sein — neuartig, schöpferisch, mit technischer Ungewissheit, systematisch geplant und reproduzierbar.

Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir Ihre konkreten Projekte und sagen Ihnen verbindlich, ob sich der Aufwand lohnt.

Was zählt überhaupt als förderfähige F&E?

Gefördert wird die Entwicklung neuer Produkte, Software, Verfahren oder Methoden, bei der zu Projektbeginn unklar war, ob sie technisch funktionieren würde. Reine Anpassung, Routineverbesserung oder Konfiguration vorhandener Lösungen zählt nicht.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Personalkosten der F&E-Mitarbeiter (Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten)
  • Auftragsforschung an Dritte — 70 % der Ausgaben sind anrechenbar
  • Eigenleistungen von Geschäftsführern und Gesellschaftern (z. B. in einer KG) mit pauschal 100 € / Arbeitsstunde
  • Material und Hilfsmittel, soweit dem Projekt zurechenbar
Wie hoch fällt meine Erstattung aus?

Die Forschungszulage beträgt:

  • 25 % der förderfähigen Aufwendungen für Großunternehmen
  • 35 % für KMU (< 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. € Umsatz)

Maximale Bemessungsgrundlage: 12 Mio. € pro Jahr. Damit liegt die jährliche Höchstförderung bei 3,0 Mio. € (Großunternehmen) bzw. 4,2 Mio. € (KMU) — die höchste Quote, die der deutsche Staat aktuell vergibt.

Muss ich die Forschungszulage zurückzahlen?

Nein. Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift, keine Beihilfe und kein Darlehen. Sie wird mit der nächsten Körperschaft- bzw. Einkommensteuer verrechnet — und wenn die Steuerschuld geringer ausfällt als die Zulage, wird der Restbetrag direkt ausgezahlt. Auch in Verlustjahren bekommen Sie also echtes Cash, nicht nur einen Verlustvortrag.

Die Auszahlung erfolgt zudem bilanzneutral und ist an keinen Verwendungszweck gebunden: Sie können das Geld frei einsetzen — für weitere Entwicklung, Personal, Investitionen oder was auch immer Ihr Unternehmen gerade braucht.

Kann ich die Forschungszulage rückwirkend beantragen?

Ja. Sie können die Zulage für die letzten 4 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre nachträglich beantragen — danach verfällt der Anspruch endgültig. Genau deshalb sollten gerade Unternehmen, die seit 2022 entwickeln, jetzt Gas geben: Wer den Antrag weiter aufschiebt, verliert mit jedem Jahr ein komplettes Förderjahr voller angefallener Kosten, weil rückwirkend eben nur 4 Jahre möglich sind.

Pro Jahr läuft ein separater Antrag — wir bündeln das im Erstgespräch und sichern Ihnen die noch offenen Jahre, bevor sie aus dem Fenster fallen.

Wie lange dauert der Prozess?

Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung dauert es typischerweise 8–12 Wochen. Aufgeteilt:

  • Bestandsaufnahme & Projektmapping: 1–2 Wochen
  • BSFZ-Antrag & Bescheinigung: 4–6 Wochen Bearbeitung bei der Bescheinigungsstelle
  • Steuerantrag & Auszahlung durch das Finanzamt: 3–4 Wochen
Wie hoch ist mein Zeitaufwand?

Unter 5 Stunden gesamt: Ein Kick-off, ein Projekt-Interview, ein finaler Check. Den Rest übernehmen wir — Frascati-Begründung, BSFZ-Antrag, Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle und Steuerantrag beim Finanzamt. Sie stellen nur die Projekt- und Personalunterlagen bereit.

Was kostet Ihre Unterstützung?

Wir arbeiten erfolgsbasiert.

Kann ich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren?

Ja, in den meisten Fällen problemlos. Die Forschungszulage ist mit nahezu allen klassischen Förderprogrammen kombinierbar:

  • ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)
  • QCG
  • BMBF / BMWK-Förderlinien
  • Horizon Europe und weitere EU-Programme
  • Landesförderungen einzelner Bundesländer

Achtung: Aufwendungen, die bereits durch ein anderes Programm bezuschusst werden, dürfen für die Forschungszulage nicht doppelt angesetzt werden. Die optimale Kombinationsstrategie planen wir mit Ihnen.

Was unterscheidet Sie von anderen Beratern?
  • Über 85 % Bewilligungsquote bei der BSFZ — branchenweit liegen Eigenanträge oft bei 60 %
  • 750+ Unternehmen und 3.000+ erfolgreich beantragte Förderungen
  • Erfolgsbasierte Vergütung — Hauptanteil fließt erst bei Bewilligung
  • Komplette Abwicklung — Ihr Zeitaufwand bleibt unter 5 Stunden
  • Laufende Betreuung statt Einmal-Beratung — andere Berater betreuen Sie nur ein einziges Mal, wir begleiten Sie Jahr für Jahr bei jeder Auszahlung klar beim Finanzamt
  • 98 % Kundenzufriedenheit — "Sehr gut" bewertet