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Branche: Agenturen & Dienstleister

Forschungszulage für Agenturen & Dienstleister

Kampagne, Design, Suchmaschinenoptimierung: nicht förderfähig. Die eigene Plattform, das eigene Werkzeug — aber nur, wenn zu Beginn technisch offen ist, ob der Ansatz trägt. Wir trennen Kundenarbeit von Entwicklung.

  • Die harte Grenze

    Kampagne, Design, Inhalte, Beratung: keine F&E. Eigene Software nur bei technischer Ungewissheit.

  • Fördersatz 2026

    25 % der förderfähigen Kosten, mit beantragtem KMU-Bonus 35 %. Rückwirkende Anträge sind möglich.

  • Eigenleistung Gesellschafter

    Entwickeln Sie selbst mit, zählen 100 € je Arbeitsstunde, höchstens 40 Stunden je Woche.

  • Zeiterfassung entscheidet

    Kundenprojekt oder eigene Entwicklung — die Trennung muss aus Ihren Stunden hervorgehen.

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Nicht Ihre Kundenarbeit — Ihre eigene Entwicklung

Der häufigste Irrtum betrifft die Frage, welche Arbeit F&E ist. Kampagne, Kreation, Design, Inhalte, Suchmaschinenoptimierung, Beratung, das Aufsetzen eines CRM: nichts davon ist F&E nach § 2 FZulG. Auch anspruchsvolle Arbeit bleibt Umsetzung, solange kein technisches Risiko besteht.

Der Hebel liegt in eigener Software, die entsteht, weil verfügbare Werkzeuge das Problem nicht lösen: eine eigene Plattform, KI-gestützte Verfahren im eigenen Ablauf (eine fertige KI zu nutzen reicht nicht), Integrationen mit offener Architekturfrage. Förderfähig ist das nur, wenn zu Beginn technisch ungewiss ist, ob der Ansatz trägt.

Der Test: Könnten Sie einem gleich qualifizierten Fachmann vorab sagen, wie es geht? Dann ist es Umsetzung. Müssen Sie bauen, messen, verwerfen und neu ansetzen, ist es experimentelle Entwicklung. Entwickeln Sie auf eigene Rechnung und eigenes Risiko, ist es Ihr Vorhaben — Auftragsentwicklung nach Vorgabe das Ihres Kunden.

Förderfähige Projekte

Was in Agenturen & Dienstleister zählt

  • Eigene Plattform statt fertiges Werkzeug

    Wenn Sie für die Leistungserbringung etwas bauen, das der Markt nicht hergibt, wird aus Agenturarbeit ein eigenes Vorhaben. Förderfähig ist es aber nur, wenn zu Beginn technisch offen ist, ob die Architektur trägt — nicht, weil die Oberfläche neu aussieht oder der Zeitplan eng ist.

    • Eigene Bildverarbeitung, die Motivvarianten in Sekunden erzeugt
    • Mandantenfähige Plattform mit strikter Datentrennung
    • Eigenes Auslieferungssystem für dynamische Werbemittel
    • Wirkungsmessung ohne Cookies von Drittanbietern
  • Automatisierung eigener Abläufe

    Eine Klickstrecke in einem fertigen Werkzeug ist Konfiguration. Interessant wird es, wenn sich Ihr Ablauf mit keinem Standardprodukt abbilden lässt und Sie selbst etwas entwickeln, dessen Machbarkeit offen ist — weil Datenqualität, Durchsatz oder Fehlertoleranz nicht beherrschbar scheinen.

    • Regelwerk, das Kundendaten automatisch prüft und korrigiert
    • Eigene Steuerung für Freigabeketten ohne Standardprodukt
    • Automatische Qualitätsprüfung ausgelieferter Ergebnisse
    • Zusammenführung uneinheitlicher Daten aus Kundensystemen
  • Integrationen, Daten und KI-Verfahren

    Eine fertige KI zu benutzen ist keine F&E. Entwickeln Sie aber ein eigenes Verfahren darum herum — Abrufstrategie, Bewertung, Absicherung gegen falsche Ausgaben — oder verbinden Sie gewachsene Kundenlandschaften, bei denen offen ist, ob Last und Konsistenz zu halten sind, beginnt experimentelle Entwicklung.

    • Eigene Abruf- und Bewertungslogik um ein Sprachmodell
    • Datenstrecke, die widersprüchliche Quellsysteme abgleicht
    • Auswertung über Systeme ohne brauchbare Schnittstelle
    • Skalierung der eigenen Plattform auf Lastspitzen

Worauf es ankommt

Agenturen & Dienstleister im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Wo die Agenturarbeit aufhört und F&E anfängt

Zuerst das Ehrliche: Das meiste, was eine Agentur tut, ist nicht förderfähig. Kampagne und Kreation, Design, Inhaltsproduktion, Mediaeinkauf, Suchmaschinenoptimierung, Social Media, Beratung, Schulung, Redaktion, Foto und Video, Webseiten aus Baukasten oder Vorlage, das Aufsetzen eines CRM, eine Automatisierungsstrecke in einem fertigen Werkzeug, die Betreuung von Kundenkonten — nichts davon ist F&E, egal wie anspruchsvoll es ist. Können, Termindruck und Erfahrung ersetzen die technische Ungewissheit nicht.

Der Test, den Sie selbst anwenden können: Könnten Sie einem gleich qualifizierten Fachmann vorab sagen, wie es geht? Dann ist es Umsetzung. Müssen Sie bauen, messen, verwerfen und neu ansetzen, weil niemand weiß, ob der Ansatz trägt? Dann ist es experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG — und ein gescheiterter Versuch schadet dem Anspruch nicht.

Ihr Vorhaben oder das Ihres Kunden?

Die strittigste Frage ist selten, ob F&E vorliegt, sondern wessen F&E es ist. Maßgeblich ist, wer das technische Risiko trägt und auf wessen Rechnung entwickelt wird.

  • Ihr Vorhaben: Sie entwickeln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko — Ihre Plattform, Ihre Verwertungsrechte. Scheitert der Ansatz, bleibt der Aufwand bei Ihnen. Dann sind Sie anspruchsberechtigt.
  • Das Vorhaben Ihres Kunden: reine Entwicklung nach Vorgabe des Kunden, von ihm bezahlt, Ergebnis und Rechte gehen an ihn. Dann ist der Kunde anspruchsberechtigt und setzt 70 % des Entgelts als Auftragsforschung an — Sie selbst gar nichts.

Über den Anspruch entscheiden also Vertrag, Rechte und Risiko. Ein Projekt, das als Kundenauftrag beginnt und später Ihr Produkt wird, braucht einen sauberen Schnitt — in Vertrag und Zeiterfassung.

Nachweis: die Zeiterfassung ist der Knackpunkt

Agenturen erfassen Zeit auf Kunden und Kostenstellen — die Forschungszulage braucht sie auf Vorhaben. Ohne diese Trennung lässt sich der F&E-Anteil der Arbeitslöhne der Höhe nach nicht belegen. Richten Sie eine eigene Position dafür ein, bevor das Vorhaben beginnt.

  • Quellcode und Commit-Historie, F&E-Zweige getrennt von der Kundenarbeit
  • Architekturentscheidungen und verworfene Ansätze — Sackgassen sind Beleg, nicht Makel
  • Eigenleistung des Einzelunternehmers oder mitarbeitenden Gesellschafters (Mitunternehmers): 100 € je Stunde, höchstens 40 Stunden je Woche — nur mit Stundenaufzeichnung
  • Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH fällt nicht unter diese Pauschale: sein Anteil läuft über den Arbeitslohn nach § 3 Abs. 1

Ein typischer Fehler ist, das ganze Produkt als Vorhaben anzumelden. Schneiden Sie den ungewissen Kern heraus.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Agenturen & Dienstleister, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Eigenes Werkzeug: Entwickler + Eigenleistung

Digitalagentur (Personengesellschaft), 14 Mitarbeiter: ein Entwickler und der mitarbeitende Gesellschafter beginnen 2026 ein eigenes Planungswerkzeug.

Entwickler: 70 % F&E von 75.000 €
52.500 €
Eigenleistung: 480 Std. × 100 € (2026)
48.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 % (Beginn 2026)
20.100 €
Bemessungsgrundlage gesamt
120.600 €

42.210 €

35 % KMU-Satz (auf Antrag) — Beispielwerte

Rechenbeispiel

Rückwirkend 2024: Integration + Auftrag

Rückwirkender Antrag 2026 für 2024: IT-Dienstleister (Einzelunternehmen) baut ab April 2024 eine eigene Integrationsschicht, ein Teil geht extern.

Zwei Entwickler: 45 % F&E von 160.000 €
72.000 €
Eigenleistung Inhaber: 300 × 70 € (2024)
21.000 €
Auftragsentwicklung: 70 % von 30.000 €
21.000 €
Bemessungsgrundlage 2024 gesamt
114.000 €

28.500 €

25 % ohne KMU-Antrag; Sätze ab 28.03.2024 — Beispielwerte

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht Ihr konkretes Ergebnis. Wie hoch Ihr Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von Ihren Projekten, Ihrem F&E-Anteil und Ihrer Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für Sie durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Agenturen & Dienstleister, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Eigene Plattform für die Leistungserbringung

    Sie bauen eine eigene Plattform, weil kein verfügbares Produkt Ihre Leistung abbildet — etwa die gleichzeitige Bearbeitung durch viele Nutzer bei konsistentem Datenstand. Förderfähig wird es dort, wo zu Beginn offen ist, ob die gewählte Architektur trägt: Sie bauen Prototypen, messen, verwerfen und setzen neu an. Der Nachweis liegt in Quellcode, Commit-Historie und den verworfenen Ansätzen.

  • Selbst gebaute Automatisierung eigener Abläufe

    Eine Automatisierungsstrecke in einem fertigen Werkzeug zusammenzuklicken ist keine F&E. Förderfähig wird es, wenn Sie selbst etwas entwickeln müssen, weil kein Werkzeug den Ablauf abdeckt — etwa eine Verarbeitung, deren Regeln vorab nicht bekannt sind und die Sie empirisch erarbeiten. Entscheidend ist die technische Ungewissheit zu Beginn, nicht der Aufwand.

  • Integrationsschicht für Kundensysteme

    Sie verbinden gewachsene Systemlandschaften, für die es keine dokumentierte Schnittstelle gibt. Reines Anbinden nach Handbuch ist Umsetzung. Sobald zu Beginn unklar ist, ob Ihre Architektur Last, Datenkonsistenz und Fehlerfälle beherrscht, und Sie das nur durch Bauen und Messen klären können, liegt experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG vor — vorausgesetzt, Sie entwickeln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.

  • KI-gestütztes Verfahren im eigenen Ablauf

    Eine fertige KI zu benutzen ist keine F&E — auch nicht mit ausgefeilten Anweisungen. Förderfähig wird es, wenn Sie ein eigenes Verfahren entwickeln: Aufbereitung Ihrer Daten, Bewertung der Ergebnisqualität gegen selbst definierte Maßstäbe, Umbau der Verarbeitung, wenn die Messung nicht trägt. Nachweisbar wird das über Versuchsreihen, Messwerte und verworfene Varianten.

Fragen aus Agenturen & Dienstleister

Was Unternehmen aus Agenturen & Dienstleister uns fragen

Wir sind doch nur eine Agentur — kann das überhaupt F&E sein?

Die Forschungszulage ist branchenoffen — anspruchsberechtigt ist jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen, unabhängig von Branche, Rechtsform und Größe. Die Frage ist also nicht, ob Sie eine Agentur sind, sondern ob Sie entwickeln.

Entscheidend ist die technische Ungewissheit: Steht der Weg vorab fest, ist es Umsetzung — auch bei anspruchsvoller Arbeit. Sobald Sie bauen, messen und verwerfen müssen, weil der Ausgang offen ist, liegt experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG vor. Bei Agenturen trifft das fast immer die eigene Software, nicht die Kundenleistung.

Zählt unsere Kundenarbeit — Kampagnen, Design, Betreuung?

Nein. Klassische Agenturleistung ist nicht förderfähig: Kampagnen, Design, Inhaltsproduktion, Mediaeinkauf, Suchmaschinenoptimierung, Social Media, Beratung, Schulung, Webseiten nach Vorlage, das Einrichten fertiger Werkzeuge, Betreuung von Kundenkonten. Auch anspruchsvolle Arbeit ist keine F&E, solange kein technisches Risiko besteht.

Auch reine Auftragsentwicklung nach Kundenvorgabe zählt nicht für Sie: Trägt der Kunde Rechnung und Risiko, ist es sein Vorhaben — er kann 70 % des Entgelts ansetzen. Ihres ist nur, was Sie auf eigene Rechnung und eigenes Risiko entwickeln.

Wir arbeiten mit KI — reicht das für die Forschungszulage?

Nutzung reicht nicht. Ein fertiges Sprachmodell zu verwenden — auch mit durchdachten Anweisungen — ist Anwendung, keine Forschung. Genauso wenig zählt es, eine KI-Funktion zu buchen und zu konfigurieren.

Förderfähig wird es, wenn Sie ein eigenes Verfahren entwickeln und dabei technische Ungewissheit besteht: eigene Datenaufbereitung, eigene Bewertung der Ergebnisqualität, systematische Versuchsreihen, verworfene Ansätze. Der Beleg liegt in Messwerten und im Entwicklungsverlauf, nicht in der Werkzeugliste.

Wir erfassen Zeiten nur auf Kundenprojekte. Reicht das als Nachweis?

Das ist bei Agenturen der Kernpunkt. Für die Forschungszulage brauchen Sie eine nachvollziehbare Trennung zwischen bezahlter Kundenleistung und eigener Entwicklungsarbeit — sonst lässt sich der F&E-Anteil der Arbeitslöhne nicht belegen.

Praktisch heißt das: eine eigene Kostenstelle oder ein eigenes Projekt für das Vorhaben, ab Beginn. Ergänzend tragen Quellcode, Commit-Historie, Architekturentscheidungen und dokumentierte verworfene Ansätze. Rückwirkend lässt sich das rekonstruieren, wird aber deutlich aufwendiger.

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Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt Sie arbeiten — sondern ob Sie entwickeln.

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