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Bauindustrie & Bautechnik

Forschungszulage für die Bauindustrie

Neue Baustoffe, Fertigteile, Bauverfahren, BIM-Prozesse: Wo Sie technisches Neuland betreten, holen Sie 25 % Ihrer F&E-Kosten zurück — als KMU auf Antrag 35 %. Wir prüfen, welche Ihrer Vorhaben zählen.

  • Fördersatz

    25 % der förderfähigen F&E-Kosten — als KMU auf Antrag 35 %, nicht automatisch.

  • Maximale Zulage 2026

    Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr, daraus bis zu 4,2 Mio. € Zulage.

  • Rückwirkend beantragen

    Ein Antrag 2026 erreicht die Jahre 2022 bis 2025 — für 2022 läuft die Frist am 31.12.2026 ab.

  • Auch bei Verlusten

    Die Zulage wird auf die Steuer angerechnet, der Überschuss ausgezahlt — ohne Rückzahlungspflicht.

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Abstrakte Darstellung von Baustoffproben als Sinnbild für Bauverfahren und Materialforschung

Warum am Bau mehr F&E steckt, als in den Büchern steht

Ein anspruchsvolles Bauvorhaben ist noch keine Forschung — auch dann nicht, wenn Statik und Terminplan an die Grenze gehen. Entscheidend ist die technische Ungewissheit: Sobald Sie eine Rezeptur für carbonarmen Beton erproben, ein Fertigteil mit neuer Fügetechnik entwickeln oder ein 3D-Druckverfahren so weit bringen, dass das Bauteil normkonform trägt, arbeiten Sie im Sinne von § 2 FZulG.

Diese Arbeit sitzt am Bau selten in einer Abteilung mit dem Schild „F&E“, sondern im Technischen Büro, in der Vorfertigung, auf dem Versuchsfeld oder im BIM-Team. Probekörperreihen, Verbundversuche, Musterbauteile, Sanierungsverfahren für Bestandstragwerke, digitale Zwillinge für die Bauablaufsimulation — förderfähige Vorhaben, die als Projektkosten verbucht werden und deshalb nie in einen Antrag geraten.

Wir trennen das Vorhaben vom Auftrag: Was ist Bauleistung, was ist experimentelle Entwicklung? Diese Abgrenzung entscheidet über die BSFZ-Bescheinigung — und damit über 25 % Ihrer F&E-Kosten, als KMU auf Antrag 35 %.

Förderfähige Projekte

Was in Bauindustrie zählt

  • Baustoffe und Rezepturentwicklung

    Verändern Sie eine Rezeptur so weit, dass Festigkeit, Dauerhaftigkeit oder Verarbeitbarkeit nicht mehr aus Erfahrung ableitbar sind, beginnt F&E. Entscheidend ist die technische Ungewissheit vor dem Versuch — nicht, ob am Ende ein normkonformes Bauteil steht. Auch Rezepturen, die durchfallen, bleiben förderfähig.

    • Klinkerreduzierte Bindemittel mit Hüttensand oder calcinierten Tonen
    • Betone mit rezyklierter Gesteinskörnung (RC-Beton) nach DIN 1045
    • Carbon- und Textilbewehrung statt Stahl: Verbund und Rissverhalten
    • Dämm- und Putzsysteme aus nachwachsenden oder recycelten Rohstoffen
  • Bauverfahren, Vorfertigung und 3D-Druck

    Nicht das Bauwerk ist das Vorhaben, sondern das Verfahren dahinter. Wenn Sie Prozessfenster, Toleranzen oder Fügetechniken erst experimentell ermitteln müssen, ist das experimentelle Entwicklung im Sinne von § 2 FZulG — auch dann, wenn der Versuchsstand mitten in der laufenden Produktion steht.

    • Druckbare Mörtel: Pumpfähigkeit, Grünstandfestigkeit, Schichtverbund
    • Modulbau: Fügedetails, Schall- und Brandschutz an der Modulfuge
    • Robotergestütztes Bewehren, Schalen oder Rückbauen auf der Baustelle
    • Neue Verbindungstechnik für lösbare, sortenreine Rückbaukonstruktionen
  • BIM, Gebäudetechnik und Sanierung

    Software und Sensorik zählen auch dann, wenn Sie kein Softwarehaus sind. Förderfähig ist die Entwicklung, bei der Sie fachlich Neuland betreten — nicht das Einrichten gekaufter Systeme. Die Grenze verläuft zwischen Anwenden und Entwickeln, nicht zwischen Bau und IT.

    • Eigene IFC-Schnittstellen und regelbasierte Modellprüfung im BIM
    • Sensorik zur Bauwerksüberwachung samt Auswertealgorithmus
    • Serielle Sanierung: Aufmaß, Fassadenmodul und Toleranzausgleich
    • Regelungsverfahren für Wärmepumpen im unsanierten Bestand

Worauf es ankommt

Bauindustrie im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Anspruchsvolles Bauprojekt oder echte F&E?

Die Bauindustrie hat ein Abgrenzungsproblem, das andere Branchen so nicht kennen: Jedes Bauwerk ist ein Unikat. Genau deshalb trägt das Argument „das gab es so noch nie“ bei der BSFZ nicht. Neu für Ihr Unternehmen reicht nicht — gefragt ist technische Ungewissheit gegenüber dem Stand der Technik.

  • Keine F&E: eine anspruchsvolle Gründung im Grundwasser nach bekanntem Verfahren, ein Sonderbauteil, das der Statiker nach Eurocode nachweist, das Anpassen einer Standardrezeptur an eine neue Körnung.
  • F&E: ein Verfahren, dessen Ergebnis Sie vorab nicht berechnen können, sondern erst im Versuch ermitteln — etwa die Grünstandfestigkeit im 3D-Druck oder die Dauerhaftigkeit eines klinkerarmen Bindemittels.

Faustregel: Was Ihre Ingenieure vorab zuverlässig prognostizieren, ist Routine. Was sie messen müssen, wird interessant.

Nachweisführung zwischen Baustelle und Labor

Der Baustellenalltag kollidiert mit der Nachweisführung: Es wird gebaut, nicht dokumentiert. Für die Forschungszulage brauchen Sie zwei getrennte Nachweise.

  • Für die BSFZ: eine Vorhabenbeschreibung mit Ausgangsproblem, Stand der Technik, der konkreten technischen Ungewissheit und dem geplanten Versuchsaufbau. Rechnungen und Verträge sind hier nicht nötig.
  • Für das Finanzamt: Stundenaufschreibung je Mitarbeiter und Vorhaben. Das ist der wunde Punkt — der Polier, der montags am Versuchsfeld und dienstags im Regelauftrag steht, muss trennbar erfasst sein.

Nutzbar sind Prüfberichte des Materiallabors, Erstprüfungen, Musterwände, Protokolle von Fehlversuchen, datierte Fotoreihen und Notizen. Diese Unterlagen entstehen ohnehin — sie werden nur selten einem Vorhaben zugeordnet. Führen Sie die Zuordnung laufend, nicht am Jahresende.

Was in der Bauindustrie am häufigsten schiefgeht

Drei Punkte kosten Bauunternehmen regelmäßig Geld:

  • Vorhaben zu groß geschnitten: Wer das ganze Bauvorhaben anmeldet, kassiert eine Ablehnung — Ausführung, Ausschreibung und Bauleitung sind keine F&E. Melden Sie nur den Entwicklungsteil an: die Rezepturreihe, den Verfahrensversuch, das Fügedetail.
  • Wirtschaftsgüter vergessen: Versuchsstand, Druckkopf, Prüfmaschine — abnutzbares bewegliches Anlagevermögen ist ansetzbar, aber nur mit dem Abschreibungsanteil, nur bei ausschließlich eigenbetrieblicher Nutzung im Vorhaben und nur, wenn die BSFZ die Erforderlichkeit mitbescheinigt.
  • Rückwirkung verschenkt: Ein Antrag in 2026 erreicht noch 2022 bis 2025 — für 2022 endet die Frist am 31.12.2026, und die BSFZ braucht bis zu drei Monate. Dabei gilt der Satz des jeweiligen Jahres.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Bauindustrie, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Rezepturentwicklung im KMU, Vorhaben 2026

Ein Baustoffhersteller mit 90 Mitarbeitern entwickelt einen klinkerreduzierten Beton und prüft Frost-Tau-Wechsel und Carbonatisierung im eigenen Labor.

F&E-Personal: 60 % von 450.000 €
270.000 €
Auftragsforschung Prüfinstitut (70 %)
70.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 % auf Personal
54.000 €
Bemessungsgrundlage gesamt
394.000 €

137.900 €

35 % KMU-Satz (auf Antrag) — Vorhaben ab 2026

Rechenbeispiel

Rückwirkend für 2024: Fertigteilbau

Ein Bauunternehmen mit 400 Mitarbeitern entwickelt 2024 eine Fügetechnik für Betonfertigteile. Auftragsforschung und Prüfstand fallen nach dem 27.03.2024.

F&E-Personal 2024: 50 % von 400.000 €
200.000 €
Auftragsforschung (70 % ab 28.03.24)
42.000 €
AfA Prüfstand, Kauf nach 27.03.2024
30.000 €
Bemessungsgrundlage 2024
272.000 €

68.000 €

25 % — kein KMU, Altvorhaben ohne Pauschale

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht Ihr konkretes Ergebnis. Wie hoch Ihr Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von Ihren Projekten, Ihrem F&E-Anteil und Ihrer Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für Sie durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Bauindustrie, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Beton mit hohem Rezyklatanteil

    Sie ersetzen einen großen Teil der Gesteinskörnung durch aufbereiteten Betonbruch und senken zugleich den Klinkeranteil. Wie sich Wasseranspruch, Schwinden und Frost-Tau-Widerstand dabei verhalten, lässt sich nicht ableiten — das klären Sie in systematisch variierten Versuchsreihen. Neuartig, schöpferisch, technisch ungewiss und geplant: Die Kriterien nach § 2 FZulG greifen, auch wenn eine Rezeptur am Ende durchfällt.

  • Fügetechnik für Betonfertigteile

    Für ein Modulbausystem entwickeln Sie einen trocken fügbaren Verbindungsknoten, der Lasten überträgt und rückbaubar bleibt. Für die Bemessung gibt es keine normative Regel, das Trag- und Ermüdungsverhalten zeigt sich erst im Versuch. Genau diese technische Ungewissheit — plus Prüfstand, Messreihe und Auswertung — macht das Vorhaben zu experimenteller Entwicklung im Sinne des FZulG.

  • 3D-Druck im Bau: Extrusionsverfahren

    Sie entwickeln eine druckbare Mörtelmischung samt Extrusionsdüse und Fahrstrategie, damit gedruckte Wandschalen tragfähig sind und der Schichtverbund hält. Offen sind Grünstandfestigkeit, Verbund zwischen den Lagen und die Bewehrungsführung. Sie nähern sich in Druckversuchen an und dokumentieren jede Parametervariation — planmäßiges Vorgehen unter technischer Ungewissheit.

  • Sanierungstechnik: Innendämmung

    Bei einem denkmalgeschützten Bestand entwickeln Sie ein kapillaraktives Innendämmsystem und ein Verfahren, mit dem Sie das Feuchteverhalten der Wand über Sensoren erfassen und gegen die Simulation prüfen. Ob der Aufbau ohne Tauwasserschaden funktioniert, wissen Sie vorher nicht. Die Ergebnisse sind reproduzierbar und auf andere Bestandstypen übertragbar — ein Kernkriterium nach Frascati.

Fragen aus Bauindustrie

Was Unternehmen aus Bauindustrie uns fragen

Unser Bauprojekt war technisch anspruchsvoll — reicht das für die Forschungszulage?

Anspruchsvoll ist nicht gleich neuartig. Eine weit gespannte Halle nach Eurocode zu bemessen ist Ingenieurleistung im Stand der Technik — schwierig, aber nicht ungewiss. F&E beginnt dort, wo Sie das Ergebnis vorher nicht kennen können: eine Betonrezeptur, deren Frost-Tau-Widerstand sich nur im Versuch klären lässt, ein Verbindungsknoten ohne Bemessungsregel, ein Verfahren, das erst im Feld zeigt, ob es trägt. Entscheidend ist die technische Ungewissheit — und dass Sie sie systematisch geplant auflösen.

Wir haben kein Labor und keine F&E-Abteilung — kommen wir trotzdem infrage?

Ein eigenes Labor ist keine Voraussetzung. Die BSFZ prüft, ob Ihr Vorhaben F&E nach § 2 FZulG ist — nicht, ob Sie eine Abteilung mit diesem Namen führen.

  • Versuchsfelder, Musterwände und Probeschüttungen auf der Baustelle zählen mit
  • Externe Prüfinstitute und Hochschulen laufen als Auftragsforschung mit 70 % des Entgelts
  • Auch Bauleiter, Poliere und Konstrukteure sind F&E-Personal, soweit sie am Vorhaben arbeiten

Was Sie brauchen, ist Dokumentation: Versuchsreihen, Messprotokolle, Zeitanteile.

Zählt unsere BIM-Einführung als förderfähige Entwicklung?

Die Einführung selbst nicht. Software zu lizenzieren, Modelle zu pflegen und Leute zu schulen ist Anwendung des Stands der Technik. Förderfähig wird es, wenn Sie selbst etwas entwickeln, dessen Machbarkeit offen ist: eine Methode, die IFC-Modelldaten automatisch mit Messdaten aus der Ausführung abgleicht, oder ein Algorithmus zur Toleranz- und Kollisionsprüfung, für den es keine fertige Lösung gibt. Die Frage ist nicht, ob BIM im Spiel ist, sondern ob Sie technische Ungewissheit auflösen.

Die Entwicklung lief auf einer Baustelle im Kundenauftrag — wem steht die Zulage zu?

Entscheidend ist, wer die Aufwendungen trägt und das technische Risiko hält. Entwickeln Sie das Verfahren auf eigene Rechnung und setzen es im Bauvertrag ein, ist es Ihr eigenbetriebliches Vorhaben — die Zulage steht Ihnen zu. Beauftragt Sie der Bauherr ausdrücklich mit der Entwicklung und bezahlt sie, kann er als Auftraggeber 70 % des Entgelts ansetzen. Trennen Sie deshalb sauber: Bauleistung nach Leistungsverzeichnis auf der einen Seite, Entwicklungsanteil mit eigener Zeiterfassung auf der anderen.

Weitere Branchen

Auch in Ihrer Branche gefördert

Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt Sie arbeiten — sondern ob Sie entwickeln.

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Die Frage ist nicht, ob Sie sich Förderung leisten können. Die Frage ist: Können Sie es sich leisten, auf sie zu verzichten?

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