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Medizintechnik & Medizinprodukte

Forschungszulage für die Medizintechnik

Geräteentwicklung, Implantate, Sensorik, Software als Medizinprodukt: 25 % Ihrer F&E-Kosten kommen als Steuergutschrift zurück, als KMU auf Antrag 35 %. Wir trennen für Sie Entwicklungsarbeit von MDR-Dokumentation.

  • Fördersatz

    25 % der F&E-Kosten, als KMU 35 % — der Bonus gilt nicht automatisch, Sie müssen ihn beantragen.

  • Maximale Zulage 2026

    Bis 12 Mio. € Bemessungsgrundlage — daraus bis zu 4,2 Mio. € Zulage pro Wirtschaftsjahr.

  • Rückwirkend bis 2022

    Ein Antrag im Jahr 2026 erreicht die Jahre 2022 bis 2025. Für 2022 läuft die Frist am 31.12.2026 ab.

  • Zweistufiges Verfahren

    Die BSFZ prüft nur den F&E-Charakter, nicht die MDR-Konformität. Bearbeitung bis zu 3 Monate.

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Abstrakte Darstellung medizintechnischer Bauteile als Sinnbild für Geräteentwicklung

Medizintechnik: technische Ungewissheit ist Alltag

Die Medizintechnik erfüllt die Frascati-Kriterien fast im Regelbetrieb. Ob Sie eine Katheterspitze neu auslegen, ein aktives Implantat energieautark bekommen wollen oder einen optischen Sensor gegen Bewegungsartefakte robust machen — zu Projektbeginn ist der Ausgang technisch ungewiss, die Lösung entsteht iterativ über Prototypen und Verifizierungsschleifen. Das ist experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG.

Die entscheidende Abgrenzung liegt bei der MDR. Technische Dokumentation, klinische Bewertung und Audits bei der Benannten Stelle sind für sich genommen keine F&E — sie sind Pflicht, nicht Erkenntnisgewinn. Förderfähig ist die Entwicklungsarbeit dahinter: Werkstoffversuche zur Biokompatibilität nach ISO 10993, die Algorithmik einer SaMD, die Verifizierung eines neuen Sterilisationsverfahrens.

Weil die Zulage als Steuergutschrift wirkt und der Überschuss erstattet wird, greift sie auch Jahre vor der ersten Zulassung.

Förderfähige Projekte

Was in Medizintechnik zählt

  • Geräte- und Implantatentwicklung

    Neue Wirkprinzipien, Miniaturisierung, Aktorik, Energieversorgung: Sobald Sie nicht sicher wissen, ob Ihr Konzept am Ende trägt, arbeiten Sie an experimenteller Entwicklung. Auch verworfene Prototypenreihen zählen — der Fehlschlag ist Teil des Erkenntnisgewinns und für die Forschungszulage unschädlich.

    • Miniaturisierter Antrieb für ein aktives Implantat
    • Biokompatible Beschichtung gegen Fremdkörperreaktion
    • Katheterspitze mit neuem Gelenkmechanismus im 3D-Druck
    • Transkutane Energieübertragung ohne perkutane Kabeldurchführung
  • Software als Medizinprodukt (SaMD)

    Bildauswertung, Entscheidungsunterstützung, Regelungssoftware im Gerät. Förderfähig ist die Entwicklung dort, wo technische Ungewissheit besteht — Modellarchitektur, Robustheit gegen Artefakte, Echtzeitfähigkeit auf begrenzter Hardware. Die Dokumentation nach IEC 62304 allein begründet keine F&E.

    • Machine-Learning-Modell zur Befundsegmentierung
    • Echtzeit-Regelalgorithmus auf ressourcenarmer Hardware
    • Artefaktrobuste Auswertung von Rohsensordaten
    • Verifikationsmethodik für lernende Algorithmen
  • Sensorik, Messtechnik und Verfahren

    Neue Messprinzipien, Signalgewinnung am Patienten und die Verfahren dahinter — von der Sterilisierbarkeit einer Baugruppe bis zur reproduzierbaren Fertigung im Reinraum. Auch Prozessentwicklung ist F&E, sobald sich das Ergebnis nicht aus vorhandenem Wissen ableiten lässt.

    • Nichtinvasiver Sensor für ein bislang invasives Messverfahren
    • Fügeverfahren für Sensorik in gekapselten Gehäusen
    • Sterilisationsverfahren ohne Schädigung der Elektronik
    • Prüfstand für Dauerfestigkeit unter Körperbedingungen

Worauf es ankommt

Medizintechnik im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Zulassung ist keine F&E — die Arbeit dahinter oft schon

Die MDR zwingt Sie zu Dokumentation — technische Akte, Risikomanagement nach ISO 14971, Gebrauchstauglichkeit nach IEC 62366. Diese Akten zu erstellen ist Pflichterfüllung, keine Forschung. Anträge, die wie ein Zulassungsprojekt beschrieben sind, überzeugen die BSFZ in der Regel nicht, weil der F&E-Charakter darin nicht erkennbar wird.

Maßstab ist nicht die Norm, sondern die technische Ungewissheit:

  • Keine F&E: ein bestehendes Gerät in ein MDR-konformes Dossier überführen, Umstellung von Bestandsprodukten von MDD auf MDR, Nachdokumentation, Aktualisierung der klinischen Bewertung.
  • F&E: eine Prüfmethode entwickeln, mit der eine Sicherheitsanforderung überhaupt erst messbar wird, weil keine anerkannte Methode dafür existiert.

Schneiden Sie Ihr Vorhaben deshalb entlang der offenen technischen Frage — nicht entlang des Zulassungspfads. Die Zulassung ist der Anlass der Arbeit, nicht ihr Inhalt.

Verifizierung, Validierung, klinische Bewertung

Ein Zugversuch nach anerkannter Norm an einem fertig konstruierten Bauteil ist Routine. Eine Versuchsreihe, in der Sie die Konstruktion iterativ ändern, um ein bislang ungelöstes Versagensmuster zu beherrschen, ist experimentelle Entwicklung — auch wenn sie im Prüflabor stattfindet.

Bei Biokompatibilität nach ISO 10993 gilt dasselbe: Die Standard-Testreihe an einem festgelegten Werkstoff ist Nachweisführung. Die Werkstoff- und Beschichtungsentwicklung, die zu diesem Werkstoff geführt hat, ist F&E.

Klinische Daten: Eine Prüfung, die nur die Sicherheit eines fertigen Produkts belegt, gehört nicht in den Antrag. Eine frühe Machbarkeitsuntersuchung, aus der Sie Wirkprinzip oder Auslegung noch ändern, kann förderfähig sein — dann endet Ihr Vorhaben nicht schon mit dem Einfrieren der Konstruktion.

So führen Sie den Nachweis gegenüber der BSFZ

Die BSFZ prüft nur, ob Ihr Vorhaben F&E nach § 2 FZulG ist — Rechnungen und Verträge brauchen Sie dort nicht. Es zählt die Beschreibung: Ausgangslage, konkrete technische Ungewissheit, Lösungsweg, Abgrenzung zum Stand der Technik.

Nutzen Sie, was in der Medizintechnik ohnehin entsteht: Design-History-File und Entwicklungspläne belegen die systematische Planung, Konstruktionsstände und Prototypenreihen die Iteration, Versuchsprotokolle die Ungewissheit — gerade die fehlgeschlagenen.

Typische Fehler:

  • Das Vorhaben wird nach Produkt geschnitten statt nach technischer Frage; Routineanteile gefährden den gesamten Antrag.
  • Personalzeiten werden nicht projektbezogen erfasst — die Stunden prüft das Finanzamt, nicht die BSFZ.
  • Externe Prüflabore und Auftragsentwickler werden vergessen; 70 % des Entgelts sind ansetzbar.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Medizintechnik, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Geräteentwicklung 2026 — mit Gemeinkosten

Beispielrechnung: KMU entwickelt ab 2026 ein neues Gerät, die Versuchsreihen zur Beschichtungsentwicklung laufen extern. Annahmen frei gewählt.

Personal F&E (7 × 80.000 €, 60 %)
336.000 €
Auftragsforschung 120.000 € × 70 %
84.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 %
84.000 €
Bemessungsgrundlage
504.000 €

176.400 €

35 % KMU-Satz auf 504.000 € — Beispiel, keine Zusage

Rechenbeispiel

SaMD rückwirkend für 2025

Beispielrechnung: SaMD-Entwickler (GmbH mit tätigem Gesellschafter-GF) stellt 2026 rückwirkend einen Antrag für 2025 — Altvorhaben, ohne Gemeinkosten.

Personal F&E (3 × 75.000 €, 80 %)
180.000 €
Eigenleistung GF 1.100 h × 70 €/h (2025)
77.000 €
Auftragsforschung 60.000 € × 70 %
42.000 €
Bemessungsgrundlage
299.000 €

104.650 €

35 % KMU-Satz auf 299.000 €, Satzstand 2025

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht Ihr konkretes Ergebnis. Wie hoch Ihr Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von Ihren Projekten, Ihrem F&E-Anteil und Ihrer Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für Sie durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Medizintechnik, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Implantat mit neuer Oberflächenstruktur

    Sie wollen die Einheilung eines Implantats über eine strukturierte Oberfläche verbessern und testen Beschichtungsvarianten in Zellkultur- und Dauerbelastungsversuchen. Aus vorhandenem Wissen lässt sich nicht ableiten, wie sich die Struktur im Verbund verhält. Die technische Ungewissheit: ob Haftfestigkeit und Biokompatibilität nach ISO 10993 gleichzeitig erreichbar sind. Genau das ist experimentelle Entwicklung.

  • Software als Medizinprodukt mit ML-Kern

    Sie entwickeln eine SaMD-Anwendung, die Bilddaten automatisch vorsegmentiert. Die Ungewissheit steckt nicht im Programmieren, sondern darin, ob Ihr Modell auf heterogenen Gerätedaten reproduzierbar genug arbeitet. Sie planen Trainings- und Validierungsläufe systematisch, dokumentieren jede Iteration und verwerfen Architekturen, die die Leistungsanforderung verfehlen. Schöpferisch, systematisch, ergebnisoffen.

  • Miniaturisierte Sensorik für Vitalparameter

    Sie messen Vitalparameter mit einem Sensor, der kleiner und stromsparender sein soll als alles, was Sie bisher gebaut haben: neues Analogfrontend, neue Filterung gegen Bewegungsartefakte. Ob die Messgenauigkeit am Ende für die Zweckbestimmung reicht, weiß vor den Versuchsreihen niemand. Die Entwicklungsschleifen bis zum funktionsfähigen Prototyp sind experimentelle Entwicklung.

  • Aufbereitbares chirurgisches Instrument

    Sie konstruieren ein chirurgisches Instrument so um, dass es sich rückstandsfrei aufbereiten lässt — neue Fügetechnik statt Klebung, neue Werkstoffpaarung, neues Dichtkonzept. Ob die Konstruktion mehrere hundert Autoklavzyklen übersteht und die Funktion erhält, klären Sie in Zyklentests. Das Ergebnis ist auf weitere Instrumente Ihrer Reihe übertragbar — reproduzierbar im Sinne des Frascati-Handbuchs.

Fragen aus Medizintechnik

Was Unternehmen aus Medizintechnik uns fragen

Zählt unsere MDR-Zulassungsdokumentation als F&E?

Nein — das Erstellen der technischen Dokumentation, das Pflegen der Risikoakte nach ISO 14971 oder das Zusammenstellen des Zulassungsdossiers ist Nachweisführung, keine Forschung.

Förderfähig ist die Entwicklungsarbeit dahinter: die Versuchsreihen, mit denen Sie eine technische Ungewissheit auflösen, die Konstruktionsschleifen am Prototyp, die Verifikationsversuche zu einer neuen Werkstoffpaarung. Wir trennen beides sauber im Vorhabensschnitt — nur der F&E-Teil geht in die Bescheinigung.

Unsere klinische Bewertung läuft über ein externes Institut — förderfähig?

Auftragsforschung ist ansetzbar: 70 % des Entgelts fließen in die Bemessungsgrundlage — seit dem 28.03.2024, davor 60 %. Entscheidend ist, dass die beauftragte Leistung Teil Ihres F&E-Vorhabens ist.

Die Abgrenzung ist heikel: Eine Prüfung, die nur nachweist, dass ein fertig entwickeltes Produkt sicher ist, ist Konformitätsnachweis. Eine Untersuchung, die eine offene technische Frage im Entwicklungsprozess beantwortet — etwa zur Wirksamkeit einer neuen Beschichtung — gehört zum Vorhaben. Diesen Schnitt begründen wir im BSFZ-Antrag.

Wir entwickeln als Zulieferer im Auftrag eines Herstellers — geht das?

Beides ist möglich — aber nicht für dieselben Aufwendungen. Vergeben Sie Entwicklung nach außen, setzen Sie als Auftraggeber 70 % des Entgelts an. Entwickeln Sie für einen Hersteller im Auftrag, ist für dieses Vorhaben der Auftraggeber anspruchsberechtigt.

Eigene Anträge stellen Sie für das, was Sie auf eigenes Risiko und eigene Rechnung entwickeln: die Füge- oder Fertigungstechnik für ein Bauteil, eine eigene Sensorplattform, ein Reinraum- oder Sterilisationsverfahren. Genau diese Vorhaben gehen in der Praxis am häufigsten unter.

Zählen Prototypenbau, Musterteile und unser Prüfstand?

Die Arbeitszeit Ihrer Leute am Muster oder Funktionsmodell ist Personalkosten — ansetzbar, soweit sie auf das Vorhaben entfällt.

Beim Prüfstand zählt die Abschreibung: bewegliches Anlagevermögen, nach dem 27.03.2024 angeschafft, ausschließlich im geförderten Vorhaben genutzt und dafür erforderlich — dann geht der Abschreibungsanteil in die Bemessungsgrundlage, nicht der Kaufpreis. Die BSFZ bescheinigt die Erforderlichkeit mit. Reine Materialkosten sind keine förderfähige Kostenart; für Vorhaben ab 2026 federt die 20-%-Gemeinkostenpauschale einen Teil davon ab.

Weitere Branchen

Auch in Ihrer Branche gefördert

Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt Sie arbeiten — sondern ob Sie entwickeln.

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