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Branchenwissen Pharma & Life Sciences

Forschungszulage für Pharma & Life Sciences

Wirkstoffsuche, Galenik, Bioprozess, Analytik: Wo Ihr eigenes Labor auf technische Ungewissheit trifft, erstattet der Staat 25 % Ihrer F&E-Kosten — als KMU auf Antrag 35 %, ausgezahlt auch bei Verlusten.

  • Fördersatz

    25 % der Bemessungsgrundlage — als KMU auf Antrag 35 %. Der Bonus kommt nicht automatisch.

  • Eigene Laborgeräte

    LC-MS/MS, Bioreaktor & Co.: ansetzbar ist der Abschreibungsanteil (§ 3 Abs. 3a FZulG).

  • Gemeinkostenpauschale

    20 % auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen — nur für Vorhaben ab dem 01.01.2026.

  • Rückwirkend bis 2022

    Ein Antrag in 2026 erreicht noch die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 — Frist: 31.12.2026.

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Abstrakte Darstellung von Laborglas als Sinnbild für Wirkstoffforschung und Life Sciences

Wo in Ihrem eigenen Labor die Forschungszulage greift

Kaum eine Branche erzeugt so viel technische Ungewissheit wie Ihre: ob ein Kandidat aus dem Screening die Zielstruktur trifft, ob eine Formulierung die geplante Bioverfügbarkeit erreicht — vor dem Versuch steht das nicht fest. Genau darauf zielt § 2 FZulG. Wirkstoff- und Target-Forschung, präklinische Modelle im eigenen Haus, Galenik, Bioprozess- und Methodenentwicklung sind förderfähige F&E.

Ihr Hebel steckt im eigenen Labor. Der Hauptposten sind die Personalkosten Ihrer Wissenschaftler. Dazu kommt der Abschreibungsanteil Ihrer Laborgeräte — etwa LC-MS/MS oder Bioreaktor —, sofern sie ausschließlich im Vorhaben laufen. Für Vorhaben ab 2026 rechnen Sie zusätzlich die Gemeinkostenpauschale von 20 % an.

Die Trennlinie verläuft zwischen Erkenntnisgewinn und Routine: Chargenfreigabe, Qualitätskontrolle und Routineanalytik sind keine F&E — die Methodenentwicklung dahinter häufig schon. Diese Abgrenzung entscheidet über den Bescheid.

Förderfähige Projekte

Was in Pharma & Life Sciences zählt

  • Wirkstoff- & Target-Forschung

    Ob ein Kandidat aus dem Screening die Zielstruktur wirklich trifft, steht vor dem Versuch nicht fest — genau diese technische Ungewissheit verlangt § 2 FZulG. Zielvalidierung, In-vitro-Modelle und Struktur-Wirkungs-Analysen in Ihrem eigenen Labor sind experimentelle Entwicklung, und die Personalkosten Ihrer Wissenschaftler sind der Hauptposten.

    • Hochdurchsatz-Screening neuer Leitstrukturen
    • Struktur-Wirkungs-Analysen zur Kandidatenoptimierung
    • In-vitro-ADME- und Toxikologie-Modelle im Haus
    • Organoid-Modell für Wirksamkeitstests aufbauen
  • Galenik, Formulierung & Scale-up

    Eine neue Darreichungsform ist selten Routine: Löslichkeit, Bioverfügbarkeit, Stabilität und Freisetzung lassen sich nicht aus Datenblättern ableiten, sondern nur experimentell erschließen. Auch das Scale-up vom Labor- in den Technikumsmaßstab bleibt förderfähig, solange die Übertragung technisch ungewiss ist.

    • Feste Lösung eines schwerlöslichen Wirkstoffs (BCS II)
    • Lyophilisationsprotokoll für einen instabilen Antikörper
    • Retardtablette mit neuem Freisetzungsprofil
    • Scale-up einer Emulsion vom Labor ins Technikum
  • Bioprozess, Analytik & Assay-Entwicklung

    Zelllinienentwicklung, Upstream- und Downstream-Prozesse, neue Assays und Prüfverfahren: Wo Sie eine Methode erst schaffen müssen, weil keine validierte existiert, ist das experimentelle Entwicklung. Die Abgrenzung zur laufenden Qualitätskontrolle entscheidet hier über Ihre Bemessungsgrundlage.

    • CHO-Zelllinie mit höherer Titerausbeute entwickeln
    • Downstream-Aufreinigung mit neuem Chromatographieschritt
    • LC-MS/MS-Methode für ein unbekanntes Abbauprodukt
    • Multiplex-PCR-Assay für ein neues Erregerpanel

Worauf es ankommt

Pharma & Life Sciences im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Erkenntnisgewinn oder Routineprüfung?

Die strittigste Linie verläuft nicht zwischen Labor und Büro, sondern quer durchs Labor. Eine Prüfmethode zu entwickeln, weil für Ihr Abbauprodukt keine existiert, ist experimentelle Entwicklung. Dieselbe Methode danach chargenweise nach Ph.-Eur.-Monographie zu fahren, ist Qualitätskontrolle — und fällt raus.

  • Methodenentwicklung: förderfähig, solange Nachweisgrenze, Spezifität oder Reproduzierbarkeit noch offen sind.
  • Chargenfreigabe & Routineanalytik: keine F&E — der Ausgang steht fest, es fehlt die technische Ungewissheit.
  • Stabilitätsstudien: förderfähig in der Formulierungsentwicklung, nicht als Routineprüfung am Marktprodukt.

Diese Seite fokussiert bewusst auf die zuverlässig förderfähige Arbeit in Ihrem eigenen Labor. Ausgelagerte oder klinische Aufwendungen sind eine separate, einzelfallabhängige Frage — die klären wir im Erstgespräch.

Personal & Laborgeräte: was ansetzbar ist

In Pharma und Biotech liegt der Hauptposten bei den Personalkosten Ihrer F&E-Wissenschaftler — nach projektbezogenen Stunden angesetzt. Die Eigenleistungs-Pauschale von 100 €/h greift hier meist nicht: Sie gilt für Einzel- und Mitunternehmer, nicht für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder AG. Dessen F&E-Anteil läuft über den Arbeitslohn nach § 3 Abs. 1.

  • Laborgeräte (§ 3 Abs. 3a): nur der Abschreibungsanteil — LC-MS/MS, Bioreaktor, Chromatographieanlage —, ausschließlich im Vorhaben genutzt, nach dem 27.03.2024 angeschafft. Die BSFZ muss die Erforderlichkeit mitbescheinigen.
  • Material zählt nicht: Verbrauchsmaterial, Reagenzien und Rohstoffe sind keine förderfähige Kostenart. Die Gemeinkostenpauschale von 20 % — nur für Vorhaben ab 2026 — federt das pauschal ab.

Nachweisführung im Labor: was die BSFZ sehen will

Die BSFZ prüft nur, ob Ihr Vorhaben F&E ist — Rechnungen und Verträge gehören dort nicht hin. Überzeugend wird der Antrag, wenn Sie die technische Ungewissheit benennen statt das Ziel zu beschreiben: nicht „Entwicklung eines Biosimilars“, sondern welcher Glykosylierungsparameter sich im bestehenden Prozess nicht einstellen ließ und welche Hypothesen daran gescheitert sind.

  • Vorhandenes nutzen: Laborjournale, DoE-Pläne, Studienprotokolle, Abweichungsberichte — GxP-Betriebe dokumentieren mehr als andere Branchen.
  • Zuschnitt: Ein Wirkstoff über zehn Jahre ist kein Vorhaben. Schneiden Sie nach Phasen und Fragestellungen, sonst zieht ein Routineanteil das ganze Projekt in Zweifel.
  • Zeiterfassung: Laborpersonal arbeitet parallel an F&E und Qualitätskontrolle. Ohne projektbezogene Stunden kürzt das Finanzamt die Personalkosten.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Pharma & Life Sciences, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Biotech-KMU: Antikörper-Präklinik im Haus

Ein Biotech-KMU mit 40 Mitarbeitern entwickelt einen Antikörper-Kandidaten und prüft die präklinische Toxikologie im eigenen Labor. Vorhabensbeginn 2026.

Laborpersonal (6 × 85.000 €, 70 % F&E)
357.000 €
AfA Bioreaktor & LC-MS/MS, Anteil 2026
48.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 %
81.000 €
Bemessungsgrundlage gesamt
486.000 €

170.100 €

Beispielrechnung — 35 % (KMU), Vorhaben 2026

Rechenbeispiel

Galenik-Entwickler, Wirtschaftsjahr 2025

Ein Pharmaunternehmen mit 300 Mitarbeitern entwickelt eine Retardformulierung und misst die Bioverfügbarkeit im eigenen Analytiklabor. Rückwirkend für 2025.

Personal Galenik (9 × 78.000 €, 55 %)
386.100 €
AfA Chromatographieanlage, Anteil 2025
60.000 €
Bemessungsgrundlage gesamt
446.100 €

111.525 €

Beispiel, angenommene Zahlen — 25 %, ohne Gemeinkosten

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht Ihr konkretes Ergebnis. Wie hoch Ihr Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von Ihren Projekten, Ihrem F&E-Anteil und Ihrer Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für Sie durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Pharma & Life Sciences, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Wirkstoffsuche und präklinische Prüfung

    Sie screenen eine Substanzbibliothek gegen ein neues Target, optimieren Leitstrukturen und prüfen Kandidaten in In-vitro-Modellen und Struktur-Wirkungs-Analysen im eigenen Labor. Ob ein Kandidat die Zielstruktur trifft, weiß vorher niemand — das ist die technische Ungewissheit nach § 2 FZulG. Neuartigkeit und systematisches Vorgehen belegen Sie über Laborjournale und Studienprotokolle.

  • Galenik: neue Darreichungsform

    Sie entwickeln für einen schwer löslichen Wirkstoff eine Retardmatrix, ein Lyophilisat oder eine Nanosuspension. Freisetzungsprofil, Stabilität und Bioverfügbarkeit lassen sich nicht aus vorhandenem Wissen ableiten, sondern nur experimentell ermitteln. Die Versuchsreihen bis zum tragfähigen Prototyp erfüllen die Kriterien der experimentellen Entwicklung.

  • Bioprozess: Upstream und Downstream

    Sie etablieren eine CHO-Zelllinie, verbessern die Titerausbeute im Fed-Batch- oder Perfusionsverfahren und entwickeln die Aufreinigung über neue Chromatographieschritte. Das Scale-up vom Labor- in den Pilotmaßstab bringt Effekte mit sich, die sich nicht vorhersagen lassen — planmäßiges Vorgehen mit offenem Ausgang, also förderfähige F&E im eigenen Haus.

  • Diagnostik- und Assay-Entwicklung

    Sie bauen ein Multiplex-PCR-Panel, einen neuen Immunoassay oder eine LC-MS/MS-Methode für einen bisher nicht messbaren Biomarker auf. Nachweisgrenze, Spezifität und Reproduzierbarkeit stehen am Anfang nicht fest. Die Methodenentwicklung ist experimentelle Entwicklung — reine Validierungsläufe nach festem Protokoll und die spätere Routineanwendung dagegen nicht.

Fragen aus Pharma & Life Sciences

Was Unternehmen aus Pharma & Life Sciences uns fragen

Unser Kandidat ist im Screening gescheitert — verlieren wir die Zulage?

Nein. Gefördert wird der Aufwand, nicht der Erfolg. Technische Ungewissheit ist nach den Frascati-Kriterien sogar Voraussetzung — ein Vorhaben mit feststehendem Ausgang wäre keine Forschung. Für alle bis zum Abbruch angefallenen Personalkosten und den Abschreibungsanteil Ihrer Laborgeräte bleibt der Anspruch bestehen.

Die Zulage wird auf die nächste Steuerfestsetzung angerechnet, ein Überschuss wird ausgezahlt. Sie wirkt damit auch dann, wenn Sie in der Entwicklungsphase Verluste ausweisen.

Ist unsere Routineanalytik im QC-Labor auch förderfähig?

Die Trennlinie verläuft quer durchs Labor. Eine Prüfmethode zu entwickeln, weil für Ihr Abbauprodukt keine existiert, ist experimentelle Entwicklung. Dieselbe Methode danach chargenweise nach Monographie zu fahren, ist Qualitätskontrolle — und fällt raus.

  • Förderfähig: Methoden-, Assay- und Prozessentwicklung mit offenem Ausgang.
  • Nicht förderfähig: Chargenfreigabe, laufende QC, Stabilitätsprüfung nach festem Protokoll.

Trennen Sie das früh in der Kostenstelle — nicht erst im Antrag.

Wir lagern Teile aus oder prüfen extern — deckt diese Seite das ab?

Diese Seite konzentriert sich bewusst auf die zuverlässig förderfähige Arbeit in Ihrem eigenen Labor: Personalkosten Ihrer Wissenschaftler, den Abschreibungsanteil Ihrer Laborgeräte und ab 2026 die Gemeinkostenpauschale.

Ausgelagerte Arbeiten und externe Studien sind eine separate, einzelfallabhängige Frage — sie hängen an Auftraggeberstellung, Sitz des Auftragnehmers und Zuschnitt des Vorhabens. Das klären wir im kostenfreien Erstgespräch, statt es hier pauschal zu versprechen.

Unser Vorhaben läuft seit 2022 — welcher Fördersatz gilt für die Altjahre?

Es gilt immer der Satz des jeweiligen Wirtschaftsjahres. Die maximale Bemessungsgrundlage stieg von 4 Mio. € über 10 Mio. € auf 12 Mio. € seit dem 01.01.2026. Die Gemeinkostenpauschale von 20 % gibt es nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025 — für ein Altvorhaben also nicht.

Rückwirkend erreichen Sie mit einem Antrag in 2026 die Jahre 2022 bis 2025; für 2022 endet die Frist am 31.12.2026. Die BSFZ-Bescheinigung muss vorher vorliegen.

Weitere Branchen

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Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt Sie arbeiten — sondern ob Sie entwickeln.

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