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Branche: Software & IT

Forschungszulage für Software & IT

Reine Softwareentwicklung ist förderfähig — auch ohne physisches Produkt. Wir prüfen Ihre Vorhaben in KI, Cloud oder verteilten Systemen auf F&E-Substanz und ermitteln, welcher Satz gilt: 25 %, für KMU auf Antrag 35 %.

  • Fördersatz 2026

    25 % der förderfähigen Kosten, mit beantragtem KMU-Bonus 35 % — max. 4,2 Mio. € pro Jahr.

  • Rückwirkend bis 2022

    Ein Antrag in 2026 erreicht die Jahre 2022 bis 2025. Für 2022 läuft die Frist am 31.12.2026 ab.

  • Gemeinkostenpauschale

    Für Vorhaben ab 01.01.2026 pauschal 20 % auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen.

  • Wirkt auch bei Verlusten

    Die Zulage wird auf die Steuer angerechnet; der Überschuss wird als Erstattung ausgezahlt.

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Abstrakte Darstellung vernetzter Systeme als Sinnbild für Softwareentwicklung und IT-Forschung

Software ist F&E — auch ohne physisches Produkt

Viele Softwarehäuser halten die Forschungszulage für ein Instrument der Industrie — für Labore, Prüfstände, Maschinenbau. § 2 FZulG sagt etwas anderes: Die experimentelle Entwicklung ist eine eigene Förderkategorie und braucht kein physisches Produkt. Maßgeblich sind die Frascati-Kriterien — neuartig, schöpferisch, systematisch geplant und von technischer Ungewissheit geprägt. Kann zu Projektbeginn niemand sagen, ob der gewählte Ansatz trägt, ist genau das F&E.

Das trifft auf vieles zu, was bei Ihnen ohnehin läuft: Architektur und Training eigener KI- und ML-Modelle, Algorithmen für Suche, Matching oder Optimierung, Konsistenz und Latenz in verteilten Systemen, eigene Index- und Datenbankstrukturen, Cloud-Skalierung, Verfahren der Cybersicherheit, Firmware und Protokolle im IoT- und Embedded-Umfeld.

Eine Routinefunktion, eine Konfiguration, eine Fehlerbehebung sind dagegen keine F&E. Den Nachweis führen Sie mit dem, was ohnehin entsteht: Tickets, Architekturentscheidungen, Quellcode und Commit-Historie.

Förderfähige Projekte

Was in Software & IT zählt

  • KI- und ML-Systeme

    Sobald Sie eigene Modellarchitekturen, Trainingsverfahren oder Datenpipelines entwickeln und vorab nicht wissen, ob die geforderte Genauigkeit, Latenz oder Robustheit überhaupt erreichbar ist, liegt experimentelle Entwicklung vor. Das reine Anlernen eines fertigen Modells auf neuen Daten reicht dafür nicht.

    • Eigene Modellarchitektur für Anomalieerkennung im Zeitreihenstrom
    • Retrieval-Verfahren, das Halluzinationen messbar reduziert
    • Quantisierung eines Sprachmodells für Inferenz auf Edge-Geräten
    • Aktives Lernen bei dünner, stark unausgewogener Datenlage
  • Verteilte Systeme und Datenbanken

    Skalierung, Konsistenz und Latenz sind die klassischen Ungewissheitsfelder der Softwaretechnik. Entwickeln Sie Konsensverfahren, Replikationsstrategien oder Abfrageoptimierer selbst, weil kein verfügbares System Ihr Konsistenz-Latenz-Profil erfüllt, ist der Aufwand dem Grunde nach förderfähig.

    • Konfliktfreie Replikation (CRDT) für Mehrbenutzer-Bearbeitung
    • Eigene Speicher-Engine mit spaltenorientiertem Index
    • Verteilter Ablaufplaner mit Exactly-once-Semantik
    • Abfrageoptimierer für hybride Transaktions- und Analyselast
  • Cybersicherheit, IoT und Embedded

    Sicherheitsverfahren und ressourcenbeschränkte Geräte erzwingen Kompromisse, die sich nicht aus dem Lehrbuch ableiten lassen. Kryptografie unter Speicherdruck, Erkennung unbekannter Angriffsmuster, Aktualisierung von Feldgeräten über instabile Funkstrecken — hier steckt regelmäßig echte F&E.

    • Post-Quanten-Kryptografie auf Mikrocontrollern mit knappem RAM
    • Verhaltensbasierte Erkennung bislang unbekannter Angriffsmuster
    • Ausfallsichere Firmware-Aktualisierung über LPWAN-Strecken
    • Echtzeitfähiger Datenpfad auf FPGA statt Standardstack

Worauf es ankommt

Software & IT im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Reine Software ist F&E — aber nicht jede Zeile Code

Das FZulG kennt keine Branchenschranke und verlangt kein physisches Produkt. Ein Softwarehaus ohne Labor ist genauso anspruchsberechtigt wie ein Maschinenbauer. Der Test ist allein die technische Ungewissheit.

  • Routine: eine weitere Funktion nach bekanntem Muster, Portierung auf ein neues Framework, Konfiguration, Fehlerbehebung, Datenmigration.
  • F&E: das Ziel steht fest, der Weg nicht. Die geforderte Latenz, Genauigkeit oder Nebenläufigkeit ist mit verfügbaren Verfahren nicht erreichbar, Sie bauen und verwerfen mehrere Ansätze.

Prüffrage: Könnten Sie einem gleich qualifizierten Entwickler vorab erklären, wie es geht? Dann ist es Entwicklungsarbeit. Können Sie nur eine Hypothese formulieren, ist es experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG. Dass ein Ansatz scheitert, schadet dem Anspruch nicht.

Nachweis: Ihr Repository ist die Projektakte

Die BSFZ prüft nur, ob F&E vorliegt — Rechnungen und Verträge gehören dort nicht hinein. Gefragt ist die technische Erzählung: Ausgangsproblem, warum verfügbare Lösungen nicht tragen, welche Ansätze Sie erprobt haben, woran Sie Erfolg gemessen haben.

Agil zu arbeiten ist kein Nachteil. Statt Wasserfall-Dokumentation machen Sie lesbar, was ohnehin entsteht:

  • Commit-Historie und Zweige des F&E-Teils, getrennt von der Wartung
  • Architekturentscheidungen (ADR), Spike-Tickets, verworfene Ansätze
  • Messreihen: Vergleichswerte, Fehlerraten, Modellmetriken je Versuch
  • Zeiterfassung je Vorhaben statt je Kunde — daran hakt es meist

Entscheidend ist der Zuschnitt: Ein Produkt ist kein Vorhaben. Schneiden Sie den ungewissen Kern heraus, Wartung und Support bleiben draußen. Open-Source-Beiträge zählen mit, wenn sie Teil dieses Kerns sind.

Wo Softwarehäuser im Antrag Geld liegen lassen

  • Eigenleistungen der Gesellschafter: Oft entwickelt der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst mit. Seit 2026 sind 100 € je Arbeitsstunde ansetzbar, höchstens 40 Stunden je Woche.
  • Wirtschaftsgüter: ansetzbar ist nur bewegliches Anlagevermögen, mit dem Abschreibungsanteil — etwa ein GPU-Rechner fürs Modelltraining, angeschafft nach dem 27.03.2024, ausschließlich im Vorhaben genutzt. Die BSFZ muss die Erforderlichkeit mitbescheinigen — das Gerät gehört in den BSFZ-Antrag.
  • Gemeinkostenpauschale: 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen, aber nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025. Bei laufenden Produktlinien müssen Sie den Vorhabenbeginn sauber bestimmen.
  • Rückwirkung: Ein Antrag in 2026 erreicht die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 — mit den Sätzen des jeweiligen Jahres.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Software & IT, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Beispiel: Softwarehaus, Wirtschaftsjahr 2024

Ein Softwarehaus mit 40 Mitarbeitern entwickelt eine Suchmaschine für unstrukturierte Dokumente. Sechs Entwickler arbeiten im Wirtschaftsjahr 2024 daran.

Personalkosten 2024: 6 × 85.000 €
510.000 €
davon 55 % F&E-Anteil
280.500 €

98.175 €

35 % KMU-Satz (auf Antrag) — Sätze von 2024

Rechenbeispiel

Beispiel: KI-Vorhaben mit Start 2026

Ein KMU startet im Januar 2026 ein Vorhaben zur Fehlererkennung in Produktionsdaten per Machine Learning. Ein Uni-Lehrstuhl übernimmt die Modellevaluierung.

Personalkosten F&E (4 ML-Entwickler)
320.000 €
Auftragsforschung 100.000 € × 70 %
70.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 %
78.000 €
Bemessungsgrundlage gesamt
468.000 €

163.800 €

35 % KMU-Satz (auf Antrag). Pauschale nur ab 2026.

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht Ihr konkretes Ergebnis. Wie hoch Ihr Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von Ihren Projekten, Ihrem F&E-Anteil und Ihrer Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für Sie durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Software & IT, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Retrieval-System für unstrukturierte Daten

    Sie bauen eine Suche, die Verträge, Tickets und Protokolle semantisch erschließt. Standard-Vektorsuche liefert bei Ihren Fachtexten zu viele Fehltreffer, also entwickeln Sie eigenes Chunking und ein eigenes Ranking und messen beides gegen einen selbst aufgebauten Bewertungsdatensatz. Vorher wissen Sie nicht, ob die Trefferquote erreichbar ist — diese technische Ungewissheit macht es zu experimenteller Entwicklung.

  • Verteiltes System mit harten Latenzzielen

    Ihr Dienst soll Ereignisse in unter 50 Millisekunden verarbeiten — bei zehnfacher Last und ohne Datenverlust. Ob sich Konsistenz, Durchsatz und Ausfallsicherheit gleichzeitig erreichen lassen, ist offen. Sie bauen mehrere Architekturvarianten, vergleichen sie im Lasttest und verwerfen zwei davon. Dieses systematische Vorgehen mit unsicherem Ausgang ist experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG.

  • Anomalieerkennung ohne Signaturen

    Signaturbasierte Erkennung greift bei neuen Angriffsmustern zu spät. Sie entwickeln ein Verfahren, das Abweichungen im Netzverkehr selbst lernt — und kämpfen mit der Fehlalarmquote, weil normales Verhalten in jedem Netz anders aussieht. Es gibt keinen fertigen Weg dorthin, Sie arbeiten ihn experimentell aus. Neuartig, schöpferisch, mit offenem Ergebnis: das erfüllt die Frascati-Kriterien.

  • Edge-Software für IoT-Geräte mit knappem Speicher

    Ihr Modell soll direkt auf einem Mikrocontroller laufen, nicht in der Cloud — bei wenigen hundert Kilobyte Speicher und ohne stabile Verbindung. Sie quantisieren, beschneiden das Netz und schreiben Teile der Laufzeit neu, ohne zu wissen, ob die Genauigkeit hält. Der Aufwand für diese Versuche ist förderfähig, auch die verworfenen Varianten.

Fragen aus Software & IT

Was Unternehmen aus Software & IT uns fragen

Sie entwickeln nur Software, ohne Labor — zählt das als F&E?

Ja. Das FZulG kennt keine Branchenbeschränkung und verlangt kein physisches Produkt. Entscheidend sind die Kriterien nach § 2 FZulG und dem Frascati-Handbuch: neuartig, schöpferisch, technisch ungewiss, systematisch geplant und übertragbar. Ein Algorithmus, der Latenz oder Genauigkeit auf ein bisher nicht erreichtes Niveau bringen soll, erfüllt das genauso wie ein Prüfstand im Maschinenbau. Die BSFZ prüft Ihr Vorhaben — nicht, ob am Ende etwas Anfassbares steht.

Sie arbeiten agil und haben keine Projektakte — reicht die Commit-Historie?

Für die BSFZ brauchen Sie keine Wasserfall-Dokumentation. Was Sie ohnehin haben, trägt in der Regel:

  • Commit-Historie und Pull-Request-Diskussionen als Beleg für den Verlauf
  • Tickets und Sprint-Ziele als Nachweis der systematischen Planung
  • Architekturentscheidungen, Testreihen und Messwerte als Beleg der technischen Ungewissheit

Wichtig ist vor allem, dass sich der F&E-Anteil der Arbeitszeit sauber vom Tagesgeschäft trennen lässt. Erfassen Sie ihn laufend, statt ihn rückwirkend zu schätzen.

Wo hört bei Ihnen Weiterentwicklung auf und wo fängt F&E an?

Der Test ist die technische Ungewissheit, nicht der Aufwand. Eine Maske umbauen, eine Schnittstelle nach bekanntem Muster anbinden, konfigurieren, Fehler beheben oder auf eine neue Version portieren — das ist Anwendung vorhandenen Wissens und damit keine F&E, egal wie viele Wochen es kostet.

F&E beginnt dort, wo Sie vorher nicht sagen können, ob der eingeschlagene Weg trägt: ein Verfahren, das es so nicht gibt, eine Leistungsgrenze, die niemand kennt, ein Ergebnis, das Sie erst experimentell absichern müssen.

Sie lassen extern entwickeln — zählen die Rechnungen der Dienstleister?

Es kommt auf die Vertragslage an. Externe Entwickler, die in Ihr Team integriert sind und weisungsgebunden arbeiten, laufen nicht als Personalkosten — die setzen Sie nur für eigene Arbeitnehmer inklusive Lohnnebenkosten an.

Vergeben Sie dagegen einen abgegrenzten F&E-Auftrag nach außen, greift die Auftragsforschung: 70 Prozent des Entgelts sind anrechenbar — für Aufwendungen bis zum 27.03.2024 waren es 60 Prozent. Bei rückwirkenden Anträgen gilt der Satz des jeweiligen Jahres. Prüfen Sie Ihre Verträge vor dem Antrag — die Zuordnung entscheidet über die Höhe der Zulage.

Weitere Branchen

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Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt Sie arbeiten — sondern ob Sie entwickeln.

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