Allgemeine Geschäftsbedingungen
der PLT Consulting GmbH für Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Bereich geförderter Weiterbildungen und Zuschüsse („Fördernetz Deutschland").
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs- und Vermittlungsleistungen, die die PLT Consulting GmbH (nachfolgend „PLT Consulting") unter der Marke „Fördernetz Deutschland" erbringt.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, PLT Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Schriftlich vereinbarte Individualabreden gehen diesen AGB vor, sofern sie sämtliche Vertragsparteien unterzeichnet haben.
§ 2 Vertragsgegenstand
- PLT Consulting berät Unternehmen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und vermittelt sie an zertifizierte Bildungsträger, die Schulungsmaßnahmen nach AZAV und SGB III durchführen.
- Die Verantwortung für Planung, Inhalt und Durchführung der Schulungsmaßnahmen liegt ausschließlich beim jeweiligen Bildungsträger.
§ 3 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das schriftliche Angebot (Auftragsbestätigung) unterzeichnet und PLT Consulting zugeht.
- Schreib-, Rechen- oder sonstige Irrtümer berechtigen PLT Consulting zur Anfechtung, sofern der Irrtum nachgewiesen wird.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Aufwandspauschale: Zur Deckung des initialen administrativen Aufwands wird bei Vertragsabschluss eine einmalige Pauschale von 500 € zzgl. gesetzlicher USt. fällig (Rechnungsstellung innerhalb von 2 Werktagen, Zahlungsziel 14 Tage). Die Pauschale ist nicht erstattungsfähig.
- Erfolgsvergütung: Wird dem Kunden von der Agentur für Arbeit für einen oder mehrere Mitarbeiter ein Bildungsgutschein oder ein gleichwertiger Bewilligungs-/Förderbescheid erteilt bzw. eine Annahme durch den Bildungsträger schriftlich bestätigt, erhält PLT Consulting eine Erfolgsvergütung in Höhe von 10 % der kumulierten Arbeitsentgeltzuschuss-Zahlungen (AEZ). Die bereits gezahlte Aufwandspauschale wird voll angerechnet.
- Fälligkeit: Die Erfolgsvergütung wird mit Datum des Bildungsgutscheins bzw. der schriftlichen Annahme durch den Bildungsträger fällig; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsstellung.
- Nebenkosten (z. B. Telefon-, Porto-, Reisekosten) sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden nach Aufwand gegen Nachweis berechnet.
- Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle für Beratung und Antragstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit.
- Der Kunde sorgt dafür, dass teilnehmende Mitarbeiter während der Schulungszeiten von ihren regulären Aufgaben freigestellt sind und die Teilnahmebedingungen des Bildungsträgers einhalten.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretung
- Zurückbehaltungsrechte sowie Aufrechnungen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PLT Consulting.
§ 7 Durchführung der Leistungen
PLT Consulting erbringt die vereinbarten Beratungs- und Vermittlungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen im vertraglich festgelegten Umfang. Änderungen oder Ergänzungen werden mit dem Kunden rechtzeitig abgestimmt.
§ 8 Vertragsbindung und Kündigung
- Mit Unterzeichnung des Angebots verpflichtet sich der Kunde zur Umsetzung der vereinbarten Leistungen.
- Eine ordentliche Kündigung nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden bleibt die bereits gezahlte Aufwandspauschale bestehen. Eine weitere Vergütung wird nur geschuldet, wenn der Bildungsgutschein oder eine Annahme durch den Bildungsträger bereits vorliegt.
§ 9 Nutzungsrechte und Marketing
- Der Kunde räumt PLT Consulting ein nicht exklusives, widerrufliches Nutzungsrecht an seinem Logo- und Bildmaterial zur Referenznennung und Eigenwerbung ein. Ein Widerruf hat schriftlich zu erfolgen.
- Vom Bildungsträger bereitgestellte Unterlagen dürfen ausschließlich für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Haftung
- PLT Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine Haftung für das Erreichen bestimmter Schulungsziele oder Lernerfolge ist ausgeschlossen.
§ 11 Vorgaben des Bildungsträgers
Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahme-, Anwesenheits- und Prüfungsanforderungen des jeweiligen Bildungsträgers an seine Mitarbeiter zu kommunizieren und deren Einhaltung sicherzustellen. Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden zweckgebunden an den Bildungsträger übermittelt.
§ 12 Datenschutz
PLT Consulting verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Details enthält die Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Buchholz i. d. N.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.