Allgemeine Geschäftsbedingungen
der FörderNetz Deutschland GmbH für Beratungsleistungen zur Forschungszulage sowie für Beratungs- und Vermittlungsleistungen im Bereich geförderter Weiterbildungen.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs- und Vermittlungsleistungen, die die FörderNetz Deutschland GmbH (nachfolgend „FörderNetz Deutschland") gegenüber Unternehmen erbringt. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, FörderNetz Deutschland stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Schriftlich vereinbarte Individualabreden, insbesondere das vom Kunden unterzeichnete Angebot, gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Forschungszulage: FörderNetz Deutschland berät Unternehmen bei der Inanspruchnahme der Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Die Leistungen umfassen je nach Angebot insbesondere die Prüfung, ob und welche Vorhaben förderfähig sind (Fördermittelanalyse), die Ausarbeitung der Vorhabenbeschreibung und des Arbeitsplans, die Vorbereitung des Antrags auf Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), die Begleitung von Rückfragen und Nachforderungen der BSFZ sowie die Vorbereitung der Unterlagen für den Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage beim Finanzamt.
- Geförderte Weiterbildung: FörderNetz Deutschland berät Unternehmen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Fördermitteln nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und vermittelt sie an zertifizierte Bildungsträger, die Schulungsmaßnahmen nach AZAV und SGB III durchführen. Die Verantwortung für Planung, Inhalt und Durchführung der Schulungsmaßnahmen liegt ausschließlich beim jeweiligen Bildungsträger.
- Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. FörderNetz Deutschland erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Die steuerliche Behandlung der Forschungszulage, insbesondere die Abgabe der Steuererklärungen, verantwortet der Kunde mit seinem Steuerberater.
§ 3 Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das schriftliche Angebot (Auftragsbestätigung) unterzeichnet und FörderNetz Deutschland zugeht. Eine Unterzeichnung in Textform oder per elektronischer Signatur genügt.
- Schreib-, Rechen- oder sonstige Irrtümer berechtigen FörderNetz Deutschland zur Anfechtung, sofern der Irrtum nachgewiesen wird.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Forschungszulage: Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Soweit eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart ist, entsteht der Anspruch mit dem im Angebot genannten Ereignis, insbesondere mit dem Zugang eines positiven Bescheids der BSFZ oder der Festsetzung der Forschungszulage durch das Finanzamt. Bemessungsgrundlage ist die im Angebot genannte Größe, insbesondere die bescheinigte beziehungsweise festgesetzte Forschungszulage. Wird kein Vorhaben bescheinigt, fällt eine erfolgsabhängige Vergütung nicht an.
- Geförderte Weiterbildung – Aufwandspauschale: Zur Deckung des initialen administrativen Aufwands wird bei Vertragsabschluss eine einmalige Pauschale von 500 € zzgl. gesetzlicher USt. fällig (Rechnungsstellung innerhalb von 2 Werktagen, Zahlungsziel 14 Tage). Die Pauschale ist nicht erstattungsfähig.
- Geförderte Weiterbildung – Erfolgsvergütung: Wird dem Kunden von der Agentur für Arbeit für einen oder mehrere Mitarbeiter ein Bildungsgutschein oder ein gleichwertiger Bewilligungs-/Förderbescheid erteilt bzw. eine Annahme durch den Bildungsträger schriftlich bestätigt, erhält FörderNetz Deutschland eine Erfolgsvergütung in Höhe von 10 % der kumulierten Arbeitsentgeltzuschuss-Zahlungen (AEZ). Die bereits gezahlte Aufwandspauschale wird voll angerechnet. Die Erfolgsvergütung wird mit Datum des Bildungsgutscheins bzw. der schriftlichen Annahme durch den Bildungsträger fällig.
- Rechnungen sind, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
- Nebenkosten (z. B. Telefon-, Porto-, Reisekosten) sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden nach Aufwand gegen Nachweis berechnet, soweit dies im Angebot vereinbart ist.
- Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle für Beratung und Antragstellung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit.
- Forschungszulage: Der Kunde benennt eine fachlich zuständige Ansprechperson für die Vorhaben, stellt insbesondere Projektbeschreibungen, Personal- und Auftragskosten sowie Arbeitszeitnachweise bereit und prüft die von FörderNetz Deutschland erstellten Entwürfe vor der Einreichung. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Angaben gegenüber der BSFZ und dem Finanzamt verantwortlich und reicht die Anträge im eigenen Namen ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bescheide, Nachforderungen und sonstige Schreiben der BSFZ oder des Finanzamts leitet der Kunde unverzüglich an FörderNetz Deutschland weiter, damit Fristen gewahrt werden können.
- Geförderte Weiterbildung: Der Kunde sorgt dafür, dass teilnehmende Mitarbeiter während der Schulungszeiten von ihren regulären Aufgaben freigestellt sind und die Teilnahmebedingungen des Bildungsträgers einhalten.
§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung und Abtretung
- Zurückbehaltungsrechte sowie Aufrechnungen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von FörderNetz Deutschland.
§ 7 Durchführung der Leistungen
- FörderNetz Deutschland erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen im vertraglich festgelegten Umfang. Änderungen oder Ergänzungen werden mit dem Kunden rechtzeitig abgestimmt.
- FörderNetz Deutschland darf zur Leistungserbringung qualifizierte Mitarbeiter und freie Mitarbeiter einsetzen.
- Die Entscheidung über die Bescheinigung eines Vorhabens trifft allein die BSFZ, die Festsetzung der Forschungszulage allein das Finanzamt. Über Bildungsgutscheine und Zuschüsse entscheidet allein die Agentur für Arbeit. FörderNetz Deutschland schuldet eine sorgfältige Beratung und Antragsvorbereitung, nicht einen bestimmten Bescheid oder eine bestimmte Förderhöhe.
§ 8 Vertragsbindung und Kündigung
- Mit Unterzeichnung des Angebots verpflichtet sich der Kunde zur Umsetzung der vereinbarten Leistungen.
- Eine ordentliche Kündigung nach Vertragsschluss ist ausgeschlossen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Geförderte Weiterbildung: Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden bleibt die bereits gezahlte Aufwandspauschale bestehen. Eine weitere Vergütung wird nur geschuldet, wenn der Bildungsgutschein oder eine Annahme durch den Bildungsträger bereits vorliegt.
§ 9 Vertraulichkeit, Nutzungsrechte und Referenzen
- FörderNetz Deutschland behandelt alle technischen und betrieblichen Informationen des Kunden, insbesondere Projektinhalte und Kostenangaben, vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Leistungserbringung.
- Die von FörderNetz Deutschland erstellten Unterlagen, insbesondere Vorhabenbeschreibungen und Arbeitspläne, darf der Kunde für seine eigenen Anträge nutzen. Eine Weitergabe an Dritte zu anderen Zwecken bedarf der Zustimmung von FörderNetz Deutschland.
- Der Kunde räumt FörderNetz Deutschland ein nicht exklusives, widerrufliches Recht ein, seinen Namen, sein Logo, die Bezeichnung des Vorhabens und die Höhe der bescheinigten Förderung zur Referenznennung und Eigenwerbung zu verwenden. Ein Widerruf hat schriftlich zu erfolgen. Steuerliche Kennzahlen und vertrauliche Projektinhalte werden nicht veröffentlicht.
- Vom Bildungsträger bereitgestellte Unterlagen dürfen ausschließlich für interne Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Haftung
- FörderNetz Deutschland haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Nachteile, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden beruhen, haftet FörderNetz Deutschland nicht.
- Eine Haftung für das Erreichen bestimmter Schulungsziele oder Lernerfolge ist ausgeschlossen.
§ 11 Vorgaben des Bildungsträgers
Bei Leistungen im Bereich geförderter Weiterbildung verpflichtet sich der Kunde, die Teilnahme-, Anwesenheits- und Prüfungsanforderungen des jeweiligen Bildungsträgers an seine Mitarbeiter zu kommunizieren und deren Einhaltung sicherzustellen. Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden zweckgebunden an den Bildungsträger übermittelt.
§ 12 Datenschutz
FörderNetz Deutschland verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Leistungserbringung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Details enthält die Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Buchholz i. d. N.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.