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Branche: Automotive & Mobilität

Forschungszulage für Automotive & Mobilität

Batteriesysteme, Antriebsstrang, Fahrerassistenz, Leichtbau: Entwicklung im Fahrzeugbau ist F&E im Sinne des FZulG. Bis zu 35 % deiner Personalkosten (KMU-Satz, nur auf Antrag) holst du zurück — auch als Zulieferer oder Entwicklungsdienstleister.

  • Fördersatz

    25 % der förderfähigen Kosten, 35 % für KMU — der Bonus gilt nur auf Antrag.

  • Maximale Zulage 2026

    12 Mio. € Bemessungsgrundlage ergeben bis zu 4,2 Mio. € Zulage je Wirtschaftsjahr.

  • Rückwirkend beantragen

    Ein Antrag in 2026 erreicht noch die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025.

  • Auftragsforschung

    Vergibst du Entwicklung an Dritte, sind 70 % des Entgelts anrechenbar.

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Abstrakte Darstellung von Antriebs- und Batteriekomponenten als Sinnbild für Fahrzeugentwicklung

Warum der Fahrzeugbau strukturell förderfähig ist

Kaum eine Branche erfüllt die Kriterien des Frascati-Handbuchs so regelmäßig wie der Fahrzeugbau. Zellchemie und Batteriemanagement, Thermomanagement im Hochvoltsystem, Sensorfusion für Fahrerassistenz, Leichtbau mit faserverstärkten Werkstoffen, Software für zonale E/E-Architekturen: Hier arbeitest du mit echter technischer Ungewissheit — das Ergebnis steht vor dem ersten Prüfstandslauf nicht fest. Genau das verlangt § 2 FZulG.

Förderfähig sind die Personalkosten deiner Entwicklungs-, Applikations- und Versuchsingenieure, dazu Erprobung, Simulation und Messkampagnen am Prüfstand. Für nach dem 27.03.2024 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter zählt auch der Abschreibungsanteil, etwa bei einem ausschließlich im Vorhaben genutzten Prüfstand. Auch Zulieferer und Entwicklungsdienstleister sind anspruchsberechtigt — entscheidend ist ein eigenbetriebliches Vorhaben mit eigenem technischem Risiko, nicht der Platz in der Lieferkette.

Förderfähige Projekte

Was in Automotive & Mobilität zählt

  • Elektrischer Antriebsstrang & Batterie

    Von der Zellchemie über das Batteriemanagement bis zur Leistungselektronik: Wo du Reichweite, Ladeleistung, Wirkungsgrad oder Lebensdauer gegen offene technische Fragen entwickelst, ist das experimentelle Entwicklung — einschließlich der Prüfstandsläufe, die eine Hypothese am Ende widerlegen.

    • Thermomanagement und Kühlkonzept für 800-Volt-Architekturen
    • Zellalterungs- und Schnellladeversuche am Zyklierer
    • SiC-Inverter: Topologie, Ansteuerung, EMV-Absicherung
    • Bidirektionales Laden nach ISO 15118 im Feldversuch
  • Automatisiertes Fahren & Fahrzeugsoftware

    Fahrerassistenz, Sensorfusion, zonale E/E-Architekturen, Over-the-Air-Fähigkeit: Fahrzeugsoftware ist förderfähig, wenn du technisches Neuland betrittst — nicht schon, wenn du eine bewährte Funktion auf das nächste Derivat applizierst. Simulation und Szenariotests zählen mit.

    • Sensorfusion aus Radar, Lidar und Kamera bei Wetterstörung
    • Szenariobasierte Absicherung in Simulation und auf HiL
    • Zonale E/E-Architektur mit Automotive Ethernet
    • Absicherungsmethodik für neue Fahrfunktionen nach SOTIF
  • Leichtbau, Werkstoffe & Fertigung

    Neuer Werkstoff, neuer Prozess: Wer Multimaterial-Karosserien, Batteriegehäuse oder Fügeverfahren entwickelt, entwickelt fast immer die Anlage mit. Auch Prozess- und Werkzeugentwicklung im Vorserienstadium ist F&E, solange die technische Ungewissheit nicht ausgeräumt ist.

    • Multimaterial-Fügeverfahren für Aluminium-CFK-Strukturen
    • Batteriegehäuse: Crashstruktur und Dichtkonzept
    • Gießsimulation und Werkzeugauslegung für Strukturbauteile
    • Trockenbeschichtung von Elektroden in der Zellfertigung

Worauf es ankommt

Automotive & Mobilität im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Entwicklungsdienstleister sind nicht ausgeschlossen

Der häufigste Irrtum der Branche: „Wir entwickeln nur im Kundenauftrag, die Zulage steht dem OEM zu.“ So steht es nicht im Gesetz.

  • Auftragsforschung: Anspruchsberechtigt ist der Auftraggeber, mit 70 % des Entgelts — der Auftragnehmer setzt für dieses Vorhaben nichts an.
  • Eigene F&E: Betreibst du ein Vorhaben auf eigene Rechnung und eigenes technisches Risiko, ist es dein Vorhaben — auch wenn das Ergebnis später in ein Kundenprojekt fließt. Typisch: Plattformen und Baukästen, Regelalgorithmen, Zellchemie-Vorentwicklung, Sensorfusion, Werkzeug- und Prozessentwicklung.

Die Abgrenzung entscheidet der Vertrag: Wer trägt das Entwicklungsrisiko, wem gehören Ergebnisse und Schutzrechte, wird nach Aufwand oder gegen Erfolgsschuld abgerechnet? Sieh in deine Entwicklungsverträge, bevor du ein Vorhaben abschreibst.

Erprobung: wo Entwicklung endet und Routine beginnt

Nirgends liegen F&E und Serienarbeit so eng beieinander wie im Fahrzeugversuch. Die Linie ziehen die Frascati-Kriterien: neuartig, schöpferisch, technisch ungewiss.

  • In der Regel F&E: Wintererprobung eines neuen Thermomanagements, HiL- und Prüfstandsläufe zu einer unerprobten Regelstrategie, jeder Fahrversuch, der eine offene technische Frage klärt — auch der gescheiterte.
  • In der Regel nicht: Homologationsmessungen nach WLTP oder ECE-Regelungen, Run@Rate und PPAP, Applikation freigegebener Software auf ein weiteres Derivat, Varianten- und Facelift-Anpassungen ohne offene Frage.

Der Prototyp ist kein Ausschlussgrund: A- und B-Muster sind experimentelle Entwicklung. Die Grenze liegt dort, wo die Ungewissheit beseitigt ist — meist um die Konstruktionsfreigabe (Design Freeze). Diesen Zeitpunkt musst du je Vorhaben begründen können.

Nachweis: Stunden, Belege, Prüfstände

Die BSFZ prüft nur die Technik: offene technische Frage, Lösungsweg, Abbruchkriterien — keine Rechnungen. Erst das Finanzamt verlangt die Belege. Beides scheitert in der Praxis am selben Punkt — der Stundenzuordnung.

  • Typischer Fehler: Entwickler buchen auf Kostenstelle statt auf Vorhaben. Wer vormittags Vorentwicklung und nachmittags Serienbetreuung macht, braucht eine vorhabensbezogene Zeiterfassung.
  • Belege, die du ohnehin hast: Lasten- und Pflichtenheft, Versuchs- und Prüfstandsberichte, DVP&R, Änderungsstände aus PLM und CAD, Git-Historie.
  • Prüfstände: Zyklierer, Klimakammer oder HiL zählen nur mit dem Abschreibungsanteil, nur bei Anschaffung nach dem 27.03.2024 und nur bei ausschließlicher Nutzung im geförderten Vorhaben. Fährt der Prüfstand nebenbei Serienabnahmen, fällt er raus.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Automotive & Mobilität, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Beispiel: Batteriesystem-Zulieferer, KMU

Ein Zulieferer mit 140 Mitarbeitern entwickelt ab Januar 2026 ein neues Batteriemanagement mit eigenem Alterungsmodell. Zehn Entwickler arbeiten anteilig daran.

Personalkosten F&E (60 % von 850.000 €)
510.000 €
AfA Batterieprüfstand (2026 beschafft)
60.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 %
114.000 €
Bemessungsgrundlage gesamt
684.000 €

239.400 €

35 % KMU-Satz auf 684.000 € — Vorhaben ab 2026

Rechenbeispiel

Beispiel: Fahrerassistenz, Rückgriff auf 2023

Ein Entwicklungsdienstleister mit 400 Mitarbeitern hat 2023 einen Sensorfusions-Stack entwickelt und die Absicherungsfahrten extern vergeben. Antrag läuft 2026.

Personalkosten F&E-Team 2023
1.200.000 €
Auftragsforschung 400.000 €, 60 %
240.000 €
Bemessungsgrundlage 2023
1.440.000 €

360.000 €

25 % — für 2023 gelten die Sätze von 2023, nicht 2026

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht dein konkretes Ergebnis. Wie hoch dein Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von deinen Projekten, deinem F&E-Anteil und deiner Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für dich durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Automotive & Mobilität, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Batteriemanagement mit eigenem Alterungsmodell

    Du entwickelst ein BMS, das Ladezustand und Alterung nicht mehr aus Kennfeldern liest, sondern aus Impedanz- und Temperaturdaten im Betrieb schätzt. Ob das Modell über verschiedene Zellchargen hinweg trägt, weiß zu Projektbeginn niemand — genau diese technische Ungewissheit ist das Kriterium. Zellalterungsversuche, Prüfstandsläufe und die Modellvalidierung sind systematisch geplant und ihre Ergebnisse übertragbar.

  • Sensorfusion für Fahrerassistenzfunktionen

    Kamera, Radar und Lidar liefern widersprüchliche Objektlisten — du entwickelst eine Fusionslogik, die bei Gischt, Gegenlicht und Tunnelausfahrt robust bleibt. Neuartig und schöpferisch ist der Ansatz, weil kein Stand der Technik die Randfälle löst. Die Absicherung über Szenariensimulation und reale Erprobungsfahrten macht das Vorhaben reproduzierbar und dokumentiert den Erkenntnisgewinn.

  • Mischbauweise im Karosserie-Leichtbau

    Stahl, Aluminium und CFK in einer Struktur zu fügen, wirft Fragen auf, die kein Datenblatt beantwortet: Kontaktkorrosion, unterschiedliche Wärmeausdehnung, Crashverhalten der Fügestelle. Wenn du dafür ein eigenes Klebe- oder Stanznietverfahren qualifizierst und über Crashversuche und Simulation absicherst, ist das experimentelle Entwicklung im Sinne von § 2 FZulG — nicht Konstruktionsroutine.

  • Bidirektionales Laden und Netzrückspeisung

    Du bringst Fahrzeug, Wallbox und Netzanschluss dazu, Energie in beide Richtungen zu regeln. Die Norm gibt dir das Protokoll vor, aber nicht das Regelverhalten bei schwankender Netzfrequenz oder die Frage, wie stark das Rückspeisen die Zelle altert. Diese Ungewissheit löst du nur experimentell — mit Hardware-in-the-Loop-Aufbauten, Feldtests und einer systematisch geplanten Versuchsreihe.

Fragen aus Automotive & Mobilität

Was Unternehmen aus Automotive & Mobilität uns fragen

Wir entwickeln im Kundenauftrag für einen OEM — sind wir da überhaupt berechtigt?

Ja — dieser Irrtum kostet Zulieferer und Entwicklungsdienstleister viel Geld. Entscheidend ist, wer das technische Risiko trägt: Entwickelst du eine Komponente auf eigene Rechnung bis zur Serienreife, ist das dein F&E-Vorhaben — auch wenn am Ende ein OEM abnimmt.

Echte Auftragsforschung liegt nur vor, wenn der Auftraggeber ein abgegrenztes Vorhaben bezahlt und die Ergebnisse ihm zustehen; dann setzt er 70 % des Entgelts an. In der Praxis läuft beides nebeneinander — Vorentwicklung, Baukasten und Absicherung sind meist deine eigenen Vorhaben.

Zählen Erprobungsfahrten und Prüfstandsläufe oder ist das reine Routine?

Es kommt darauf an, welche Frage der Versuch beantwortet. Läuft der Prüfstand, um eine offene technische Ungewissheit zu klären — hält die Fügestelle im Crash, trägt das Alterungsmodell über Zellchargen —, gehört er zum F&E-Vorhaben.

Läuft er dagegen zur reinen Serien- oder Konformitätsprüfung nach abgeschlossener Entwicklung, ist das Routine und zählt nicht. Die Trennlinie verläuft nicht durch die Fahrzeugflotte, sondern durch den Erkenntniszweck — deshalb lohnt sich eine saubere Versuchsdokumentation von Anfang an.

Unser Batterielabor hat Millionen gekostet — können wir das ansetzen?

Nicht die Anschaffungskosten, aber den Abschreibungsanteil. Seit § 3 Abs. 3a FZulG ist abnutzbares bewegliches Anlagevermögen ansetzbar — Prüfstände, HiL-Aufbauten, Klimakammern. Bedingungen: nach dem 27.03.2024 angeschafft, für das Vorhaben erforderlich, ausschließlich eigenbetrieblich darin genutzt und kein GWG- oder Sammelposten.

Das „ausschließlich“ ist der Knackpunkt: Ein Prüfstand, auf dem nebenbei Serienteile geprüft werden, fällt raus. Die BSFZ muss die Erforderlichkeit mitbescheinigen.

Unser Fahrzeugprojekt läuft seit 2023 — greift die neue Gemeinkostenpauschale?

Für dieses Vorhaben nicht. Die Pauschale von 20 % auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen gilt nur für F&E-Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben. Bei den langen Laufzeiten in der Fahrzeugentwicklung trifft das viele Altvorhaben.

Entscheidend ist deshalb der saubere Vorhabenszuschnitt: Eine neue Derivatentwicklung, eine neue Zellgeneration oder ein eigenständiger Software-Stack sind oft ein neues Vorhaben — kein Anhängsel des alten. Diese Abgrenzung schauen wir uns im Erstgespräch konkret an.

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Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt du arbeitest — sondern ob du entwickelst.

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