Entwicklungsdienstleister sind nicht ausgeschlossen
Der häufigste Irrtum der Branche: „Wir entwickeln nur im Kundenauftrag, die Zulage steht dem OEM zu.“ So steht es nicht im Gesetz.
- Auftragsforschung: Anspruchsberechtigt ist der Auftraggeber, mit 70 % des Entgelts — der Auftragnehmer setzt für dieses Vorhaben nichts an.
- Eigene F&E: Betreibst du ein Vorhaben auf eigene Rechnung und eigenes technisches Risiko, ist es dein Vorhaben — auch wenn das Ergebnis später in ein Kundenprojekt fließt. Typisch: Plattformen und Baukästen, Regelalgorithmen, Zellchemie-Vorentwicklung, Sensorfusion, Werkzeug- und Prozessentwicklung.
Die Abgrenzung entscheidet der Vertrag: Wer trägt das Entwicklungsrisiko, wem gehören Ergebnisse und Schutzrechte, wird nach Aufwand oder gegen Erfolgsschuld abgerechnet? Sieh in deine Entwicklungsverträge, bevor du ein Vorhaben abschreibst.