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Branchenseite Luft- & Raumfahrt

Forschungszulage für Luft- & Raumfahrt

Von der CFK-Struktur über Avionik bis zur Satellitenkomponente: Deine Entwicklungs- und Qualifikationsarbeit ist förderfähig — 25 %, als KMU auf Antrag 35 %. Als Steuergutschrift, auch bei Verlusten.

  • Fördersatz

    25 % der Bemessungsgrundlage — als KMU auf Antrag 35 %. Der Bonus kommt nicht automatisch.

  • Maximum 2026

    12 Mio. € Bemessungsgrundlage je Wirtschaftsjahr — bis zu 4,2 Mio. € Zulage für KMU.

  • Auftragsforschung

    70 % des Entgelts anrechenbar — relevant bei Prüfständen, Windkanal und Erprobung.

  • Beihilfedeckel

    15 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben — bei mehrjährigen Programmen früh mitdenken.

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Abstrakte Darstellung von Leichtbaustrukturen als Sinnbild für Luft- und Raumfahrttechnik

Warum die Zulage in der Luft- & Raumfahrt besonders greift

In der Luft- und Raumfahrt gehören die Frascati-Kriterien — Neuartigkeit, technische Ungewissheit — zum Alltag. Ob du das Ermüdungsverhalten einer CFK-Struktur qualifizierst, Kühlkanäle in Triebwerksbauteilen additiv fertigst, ein Avionikmodul entwickelst oder eine Satellitenkomponente im Thermalvakuum erprobst: Der Ausgang ist technisch offen. Das ist experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG.

Deine Kostenstruktur passt zum Gesetz. Auftragsforschung — Windkanal, Vibrations- und Thermalvakuumtests, externe Prüfstände — ist mit 70 % des Entgelts anrechenbar. Prüfvorrichtungen und Messtechnik zählen mit ihrem Abschreibungsanteil mit, sofern die BSFZ die Erforderlichkeit mitbescheinigt.

Der Zeitpunkt zählt doppelt: 2026 erreichst du rückwirkend noch die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2025 — jeweils zum Satz des jeweiligen Jahres. Und der Deckel von 15 Mio. € pro Vorhaben ist hier real: Wie du ein Programm in Vorhaben schneidest, wirkt direkt auf deine Zulage.

Förderfähige Projekte

Was in Luft- & Raumfahrt zählt

  • Leichtbau, Composites & Strukturen

    Wenn du Faserverbundstrukturen entwickelst, sitzt die technische Ungewissheit selten im Bauteil selbst, sondern im Zusammenspiel aus Lagenaufbau, Fügetechnik und Prozessfenster. Genau dieser Erkenntnisgewinn ist nach § 2 FZulG förderfähig — auch wenn die Struktur am Ende nie fliegt.

    • Neuer Lagenaufbau für CFK-Spanten inkl. Coupon-Tests
    • Thermoplast-Fügeverfahren statt Nieten am Rumpfsegment
    • Additiv gefertigte Titan-Beschläge, topologieoptimiert
    • Impact- und Delaminationsverhalten neuer Sandwichkerne
  • Antrieb, Avionik & Satellitentechnik

    Triebwerke, Flugsteuerung und Nutzlasten sind Systemvorhaben. Förderfähig ist die experimentelle Entwicklung, nicht die spätere Serienbetreuung. Entscheidend ist, wo die Ungewissheit sitzt: im Regelalgorithmus, im Werkstoff oder in der thermischen Auslegung deines Systems.

    • Brennkammerauslegung mit CFD und Prüfstandserprobung
    • Strahlungsfeste Avionik-Elektronik für LEO-Nutzlasten
    • Thermalregelung und Radiatoren für Kleinsatelliten
    • Kraftstoffsysteme für Wasserstoff- oder SAF-Betrieb
  • UAV, Simulation & Materialqualifikation

    Drohnenautonomie, virtuelle Erprobung und die Qualifikation neuer Werkstoffe sind eigenständige F&E-Vorhaben — auch ohne Hardware am Ende. Ein Rechenmodell, das erst validiert werden muss, ist experimentelle Entwicklung und keine reine Anwendung vorhandener Software.

    • Detect-and-Avoid-Algorithmen für BVLOS-Betrieb
    • Digitaler Zwilling zur Reduktion physischer Erprobung
    • Neue Werkstoffkennwerte über Building-Block-Versuche
    • Autonome Landeregelung unter Böen- und Störeinfluss

Worauf es ankommt

Luft- & Raumfahrt im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Wo endet F&E, wo beginnt die Zulassung?

An der EASA-Nachweisführung wird am häufigsten falsch abgegrenzt — in beide Richtungen. Ein Zulassungsnachweis nach CS-25 mit vorhersehbarem Ergebnis ist Routine. Die Versuche davor nicht: Coupon-, Element- und Komponentenstufe der Building-Block-Pyramide, in denen du Kennwerte erst erzeugst und Auslegungsannahmen scheitern können, sind experimentelle Entwicklung.

  • F&E: ein Lagenaufbau, dessen Schadenstoleranz du erst experimentell absichern musst
  • F&E: ein Means of Compliance ohne etabliertes Verfahren (Special Condition)
  • Keine F&E: derselbe qualifizierte Test für eine zweite Fertigungslinie
  • Keine F&E: Konfigurationsmanagement, Dokumentenpflege, Behördenkorrespondenz

Merksatz: gefördert wird der Erkenntnisweg, nicht der Beweis gegenüber der Behörde.

Tier-Ketten, Auftragsforschung, 15-Mio.-€-Deckel

Kaum eine Branche arbeitet so konsequent in Tier-Strukturen und Konsortien. Zwei Regeln wiegen deshalb hier schwerer als anderswo.

Auftragsforschung: Vergibst du Versuche an ein Institut, eine Prüfstelle oder einen Zulieferer, sind 70 % des Entgelts anrechenbar — bei Aufwendungen bis zum 27.03.2024 waren es 60 %. Kläre im Konsortium früh, wer welchen Teil ansetzt, sonst rechnen zwei Partner mit derselben Position.

Beihilfedeckel: § 4 Abs. 2 FZulG begrenzt auf 15 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben. Bei mehrjährigen Entwicklungszyklen und parallel laufenden Programmmitteln ist das keine theoretische Grenze mehr. Über den Deckel entscheidet der Vorhabenszuschnitt: ein zu grob geschnittenes „Programm X“ kann dich Förderung kosten — ein künstlich zersplittertes Vorhaben hält der Prüfung durch die BSFZ nicht stand.

Nachweis: was die BSFZ hier sehen will

Die BSFZ prüft nur, ob dein Vorhaben F&E nach § 2 FZulG ist. Rechnungen und Verträge brauchst du dafür nicht, die kommen erst beim Finanzamt. Es zählt die Herleitung entlang der Frascati-Kriterien. Vier typische Stolpersteine:

  • Ungewissheit benennen: nicht „wir entwickeln einen leichteren Spant“, sondern welche Kennwerte zu Beginn unbekannt waren.
  • Vorhaben statt Programm: ein TRL-3- bis TRL-6-Abschnitt mit Hypothese und Abbruchkriterium ist prüfbar, ein Gesamtprogramm nicht.
  • Stunden projektscharf erfassen: Berechnung und Prüfstand arbeiten parallel für Serie und Entwicklung — ohne Zuordnung fehlt die Bemessungsgrundlage.
  • Wirtschaftsgüter mitbeantragen: Prüfstand oder Messtechnik gehen mit dem Abschreibungsanteil ein — die Erforderlichkeit bescheinigt die BSFZ mit.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Luft- & Raumfahrt, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

CFK-Zulieferer, KMU, Neuvorhaben 2026

Zulieferer für CFK-Strukturbauteile, 60 Mitarbeiter, KMU-Bonus beantragt. Vorhabensstart Februar 2026 — damit greift die Gemeinkostenpauschale.

Personal F&E (9 × 95.000 €, 70 %)
598.500 €
Auftragsforschung 300.000 € × 70 %
210.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 %
161.700 €
Bemessungsgrundlage gesamt
970.200 €

339.570 €

× 35 % KMU-Satz (auf Antrag) — Beispiel, WJ 2026

Rechenbeispiel

Avionik-Entwickler, rückwirkend für 2025

Avionik-Hersteller mit 320 Mitarbeitern, kein KMU-Bonus. Antrag in 2026 für das Wirtschaftsjahr 2025, Vorhaben bereits 2023 begonnen.

Personal F&E (14 × 88.000 €, 60 %)
739.200 €
Auftragsforschung 400.000 € × 70 %
280.000 €
Bemessungsgrundlage 2025
1.019.200 €

254.800 €

× 25 % — kein KMU-Bonus, Beispiel, WJ 2025

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht dein konkretes Ergebnis. Wie hoch dein Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von deinen Projekten, deinem F&E-Anteil und deiner Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für dich durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Luft- & Raumfahrt, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • CFK-Primärstruktur mit neuem Fügeverfahren

    Du ersetzt in einem Strukturbauteil aus CFK die Nietverbindung durch eine geklebte oder geschweißte Fügezone. Ob die Verbindung die Lastannahmen über Temperatur- und Feuchtezyklen trägt, lässt sich nicht vorab berechnen — es braucht Coupon-Tests, Delaminationsanalysen und iterative Layup-Varianten. Genau diese technische Ungewissheit, systematisch geplant und dokumentiert, ist experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG.

  • Additiv gefertigte Triebwerkskomponente

    Du überführst ein heißgasführendes Bauteil in einen additiven Prozess und optimierst Topologie, Stützstruktur und Nachbehandlung. Unklar ist, ob Porosität, Eigenspannungen und Oberflächengüte die geforderte Lebensdauer erreichen. Die Parameterstudien am Pulverbett und die Erprobung am Prüfstand sind schöpferisch und ergebnisoffen — förderfähig ist der Entwicklungsaufwand, unabhängig davon, ob die Qualifikation am Ende gelingt.

  • Sensorfusion für UAV-Kollisionsvermeidung

    Du entwickelst für ein unbemanntes System eine Detect-and-Avoid-Funktion, die Radar-, Kamera- und ADS-B-Daten fusioniert. Die Ungewissheit liegt in der Robustheit unter Gegenlicht, Nebel und Mehrwegeausbreitung sowie in der Latenz auf zertifizierbarer Hardware. Algorithmenentwicklung, Simulationskampagnen und Flugerprobung erfüllen die Frascati-Kriterien: neuartig, ergebnisoffen, methodisch geplant.

  • Thermalkonzept für Kleinsatelliten

    Du entwickelst ein passives Thermalmanagement für eine Nutzlast im niedrigen Erdorbit — neue Beschichtung, Wärmerohre, veränderter Schnittstellenaufbau. Ob das Konzept die Zyklen zwischen Sonnen- und Schattenphase übersteht, zeigt erst die Qualifikation in Vakuum- und Vibrationsprüfung. Die Vorentwicklung samt Modellbildung, Prüfmusterbau und Auswertung ist industrielle Forschung im Sinne des Gesetzes.

Fragen aus Luft- & Raumfahrt

Was Unternehmen aus Luft- & Raumfahrt uns fragen

Wir entwickeln im Auftrag eines OEM — bringt die Forschungszulage uns etwas?

Bei Auftragsforschung ist derjenige anspruchsberechtigt, der den Auftrag erteilt und das Entgelt trägt; er setzt 70 % davon an. Entwickelst du ausschließlich im fremden Auftrag, ist die Vergütung für dich Erlös und keine förderfähige Aufwendung.

Entscheidend ist die Abgrenzung: eigene Vorentwicklung, Technologiedemonstratoren und Verfahrensentwicklung auf eigenes Risiko sind deine Vorhaben — auch wenn das Ergebnis später in ein Kundenprogramm einfließt. Genau hier bleibt bei Zulieferern häufig Potenzial ungenutzt. Wir sehen uns dazu deine Verträge und Kostenstellen an.

Zählt die EASA-Nachweisführung unserer Entwicklung als förderfähige F&E?

Nur teilweise. Reine Zulassungsarbeit — Dokumentation zusammenstellen, Nachweise für die Behörde aufbereiten, Wiederholprüfungen nach festem Schema — ist keine F&E, weil die technische Ungewissheit fehlt.

Förderfähig ist dagegen die Phase davor: Versuche, deren Ausgang offen ist, Auslegungsschleifen nach fehlgeschlagenen Tests, Entwicklung eigener Prüfmethoden für ein Material ohne belastbare Datenbasis. Der Vorhabenszuschnitt entscheidet, wie sauber diese Trennlinie in der BSFZ-Bescheinigung liegt.

Können wir Prüfstand, Autoklav oder Vakuumkammer ansetzen?

Unter Bedingungen ja. Nach § 3 Abs. 3a FZulG ist abnutzbares bewegliches Anlagevermögen ansetzbar — aber nur der Abschreibungsanteil, nicht die Anschaffungskosten.

  • angeschafft nach dem 27.03.2024
  • ausschließlich eigenbetrieblich im geförderten Vorhaben genutzt
  • für das Vorhaben erforderlich
  • keine GWG- oder Sammelpostenbehandlung

Die BSFZ muss die Erforderlichkeit mitbescheinigen. Ein Prüfstand, der nebenbei Serienchargen abnimmt, erfüllt das Kriterium der ausschließlichen Nutzung nicht.

Unser Programm läuft über Jahre — wo liegen die Grenzen der Förderung?

Zwei Deckel wirken parallel. Pro Wirtschaftsjahr sind seit dem 01.01.2026 maximal 12 Mio. € Bemessungsgrundlage ansetzbar, also bis zu 4,2 Mio. € Zulage für KMU und 3,0 Mio. € regulär. Zusätzlich begrenzt § 4 Abs. 2 FZulG die Förderung beihilferechtlich auf 15 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben — kumuliert über die gesamte Laufzeit.

In der Luft- und Raumfahrt mit langen Zyklen und großen Teams wird dieser Deckel eher erreicht als in anderen Branchen. Der Zuschnitt der Vorhaben ist deshalb keine Formalie, sondern Teil der Planung.

Weitere Branchen

Auch in deiner Branche gefördert

Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt du arbeitest — sondern ob du entwickelst.

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