Reine Software ist F&E — aber nicht jede Zeile Code
Das FZulG kennt keine Branchenschranke und verlangt kein physisches Produkt. Ein Softwarehaus ohne Labor ist genauso anspruchsberechtigt wie ein Maschinenbauer. Der Test ist allein die technische Ungewissheit.
- Routine: eine weitere Funktion nach bekanntem Muster, Portierung auf ein neues Framework, Konfiguration, Fehlerbehebung, Datenmigration.
- F&E: das Ziel steht fest, der Weg nicht. Die geforderte Latenz, Genauigkeit oder Nebenläufigkeit ist mit verfügbaren Verfahren nicht erreichbar, du baust und verwirfst mehrere Ansätze.
Prüffrage: Könntest du einem gleich qualifizierten Entwickler vorab erklären, wie es geht? Dann ist es Entwicklungsarbeit. Kannst du nur eine Hypothese formulieren, ist es experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG. Dass ein Ansatz scheitert, schadet dem Anspruch nicht.