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Bauindustrie & Bautechnik

Forschungszulage für die Bauindustrie

Neue Baustoffe, Fertigteile, Bauverfahren, BIM-Prozesse: Wo du technisches Neuland betrittst, holst du 25 % deiner F&E-Kosten zurück — als KMU auf Antrag 35 %. Wir prüfen, welche deiner Vorhaben zählen.

  • Fördersatz

    25 % der förderfähigen F&E-Kosten — als KMU auf Antrag 35 %, nicht automatisch.

  • Maximale Zulage 2026

    Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € je Wirtschaftsjahr, daraus bis zu 4,2 Mio. € Zulage.

  • Rückwirkend beantragen

    Ein Antrag 2026 erreicht die Jahre 2022 bis 2025 — für 2022 läuft die Frist am 31.12.2026 ab.

  • Auch bei Verlusten

    Die Zulage wird auf die Steuer angerechnet, der Überschuss ausgezahlt — ohne Rückzahlungspflicht.

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Abstrakte Darstellung von Baustoffproben als Sinnbild für Bauverfahren und Materialforschung

Warum am Bau mehr F&E steckt, als in den Büchern steht

Ein anspruchsvolles Bauvorhaben ist noch keine Forschung — auch dann nicht, wenn Statik und Terminplan an die Grenze gehen. Entscheidend ist die technische Ungewissheit: Sobald du eine Rezeptur für carbonarmen Beton erprobst, ein Fertigteil mit neuer Fügetechnik entwickelst oder ein 3D-Druckverfahren so weit bringst, dass das Bauteil normkonform trägt, arbeitest du im Sinne von § 2 FZulG.

Diese Arbeit sitzt am Bau selten in einer Abteilung mit dem Schild „F&E“, sondern im Technischen Büro, in der Vorfertigung, auf dem Versuchsfeld oder im BIM-Team. Probekörperreihen, Verbundversuche, Musterbauteile, Sanierungsverfahren für Bestandstragwerke, digitale Zwillinge für die Bauablaufsimulation — förderfähige Vorhaben, die als Projektkosten verbucht werden und deshalb nie in einen Antrag geraten.

Wir trennen das Vorhaben vom Auftrag: Was ist Bauleistung, was ist experimentelle Entwicklung? Diese Abgrenzung entscheidet über die BSFZ-Bescheinigung — und damit über 25 % deiner F&E-Kosten, als KMU auf Antrag 35 %.

Förderfähige Projekte

Was in Bauindustrie zählt

  • Baustoffe und Rezepturentwicklung

    Veränderst du eine Rezeptur so weit, dass Festigkeit, Dauerhaftigkeit oder Verarbeitbarkeit nicht mehr aus Erfahrung ableitbar sind, beginnt F&E. Entscheidend ist die technische Ungewissheit vor dem Versuch — nicht, ob am Ende ein normkonformes Bauteil steht. Auch Rezepturen, die durchfallen, bleiben förderfähig.

    • Klinkerreduzierte Bindemittel mit Hüttensand oder calcinierten Tonen
    • Betone mit rezyklierter Gesteinskörnung (RC-Beton) nach DIN 1045
    • Carbon- und Textilbewehrung statt Stahl: Verbund und Rissverhalten
    • Dämm- und Putzsysteme aus nachwachsenden oder recycelten Rohstoffen
  • Bauverfahren, Vorfertigung und 3D-Druck

    Nicht das Bauwerk ist das Vorhaben, sondern das Verfahren dahinter. Wenn du Prozessfenster, Toleranzen oder Fügetechniken erst experimentell ermitteln musst, ist das experimentelle Entwicklung im Sinne von § 2 FZulG — auch dann, wenn der Versuchsstand mitten in der laufenden Produktion steht.

    • Druckbare Mörtel: Pumpfähigkeit, Grünstandfestigkeit, Schichtverbund
    • Modulbau: Fügedetails, Schall- und Brandschutz an der Modulfuge
    • Robotergestütztes Bewehren, Schalen oder Rückbauen auf der Baustelle
    • Neue Verbindungstechnik für lösbare, sortenreine Rückbaukonstruktionen
  • BIM, Gebäudetechnik und Sanierung

    Software und Sensorik zählen auch dann, wenn du kein Softwarehaus bist. Förderfähig ist die Entwicklung, bei der du fachlich Neuland betrittst — nicht das Einrichten gekaufter Systeme. Die Grenze verläuft zwischen Anwenden und Entwickeln, nicht zwischen Bau und IT.

    • Eigene IFC-Schnittstellen und regelbasierte Modellprüfung im BIM
    • Sensorik zur Bauwerksüberwachung samt Auswertealgorithmus
    • Serielle Sanierung: Aufmaß, Fassadenmodul und Toleranzausgleich
    • Regelungsverfahren für Wärmepumpen im unsanierten Bestand

Worauf es ankommt

Bauindustrie im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Anspruchsvolles Bauprojekt oder echte F&E?

Die Bauindustrie hat ein Abgrenzungsproblem, das andere Branchen so nicht kennen: Jedes Bauwerk ist ein Unikat. Genau deshalb trägt das Argument „das gab es so noch nie“ bei der BSFZ nicht. Neu für dein Unternehmen reicht nicht — gefragt ist technische Ungewissheit gegenüber dem Stand der Technik.

  • Keine F&E: eine anspruchsvolle Gründung im Grundwasser nach bekanntem Verfahren, ein Sonderbauteil, das der Statiker nach Eurocode nachweist, das Anpassen einer Standardrezeptur an eine neue Körnung.
  • F&E: ein Verfahren, dessen Ergebnis du vorab nicht berechnen kannst, sondern erst im Versuch ermittelst — etwa die Grünstandfestigkeit im 3D-Druck oder die Dauerhaftigkeit eines klinkerarmen Bindemittels.

Faustregel: Was deine Ingenieure vorab zuverlässig prognostizieren, ist Routine. Was sie messen müssen, wird interessant.

Nachweisführung zwischen Baustelle und Labor

Der Baustellenalltag kollidiert mit der Nachweisführung: Es wird gebaut, nicht dokumentiert. Für die Forschungszulage brauchst du zwei getrennte Nachweise.

  • Für die BSFZ: eine Vorhabenbeschreibung mit Ausgangsproblem, Stand der Technik, der konkreten technischen Ungewissheit und dem geplanten Versuchsaufbau. Rechnungen und Verträge sind hier nicht nötig.
  • Für das Finanzamt: Stundenaufschreibung je Mitarbeiter und Vorhaben. Das ist der wunde Punkt — der Polier, der montags am Versuchsfeld und dienstags im Regelauftrag steht, muss trennbar erfasst sein.

Nutzbar sind Prüfberichte des Materiallabors, Erstprüfungen, Musterwände, Protokolle von Fehlversuchen, datierte Fotoreihen und Notizen. Diese Unterlagen entstehen ohnehin — sie werden nur selten einem Vorhaben zugeordnet. Führe die Zuordnung laufend, nicht am Jahresende.

Was in der Bauindustrie am häufigsten schiefgeht

Drei Punkte kosten Bauunternehmen regelmäßig Geld:

  • Vorhaben zu groß geschnitten: Wer das ganze Bauvorhaben anmeldet, kassiert eine Ablehnung — Ausführung, Ausschreibung und Bauleitung sind keine F&E. Melde nur den Entwicklungsteil an: die Rezepturreihe, den Verfahrensversuch, das Fügedetail.
  • Wirtschaftsgüter vergessen: Versuchsstand, Druckkopf, Prüfmaschine — abnutzbares bewegliches Anlagevermögen ist ansetzbar, aber nur mit dem Abschreibungsanteil, nur bei ausschließlich eigenbetrieblicher Nutzung im Vorhaben und nur, wenn die BSFZ die Erforderlichkeit mitbescheinigt.
  • Rückwirkung verschenkt: Ein Antrag in 2026 erreicht noch 2022 bis 2025 — für 2022 endet die Frist am 31.12.2026, und die BSFZ braucht bis zu drei Monate. Dabei gilt der Satz des jeweiligen Jahres.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Bauindustrie, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Rezepturentwicklung im KMU, Vorhaben 2026

Ein Baustoffhersteller mit 90 Mitarbeitern entwickelt einen klinkerreduzierten Beton und prüft Frost-Tau-Wechsel und Carbonatisierung im eigenen Labor.

F&E-Personal: 60 % von 450.000 €
270.000 €
Auftragsforschung Prüfinstitut (70 %)
70.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 % auf Personal
54.000 €
Bemessungsgrundlage gesamt
394.000 €

137.900 €

35 % KMU-Satz (auf Antrag) — Vorhaben ab 2026

Rechenbeispiel

Rückwirkend für 2024: Fertigteilbau

Ein Bauunternehmen mit 400 Mitarbeitern entwickelt 2024 eine Fügetechnik für Betonfertigteile. Auftragsforschung und Prüfstand fallen nach dem 27.03.2024.

F&E-Personal 2024: 50 % von 400.000 €
200.000 €
Auftragsforschung (70 % ab 28.03.24)
42.000 €
AfA Prüfstand, Kauf nach 27.03.2024
30.000 €
Bemessungsgrundlage 2024
272.000 €

68.000 €

25 % — kein KMU, Altvorhaben ohne Pauschale

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht dein konkretes Ergebnis. Wie hoch dein Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von deinen Projekten, deinem F&E-Anteil und deiner Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für dich durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Bauindustrie, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Beton mit hohem Rezyklatanteil

    Du ersetzt einen großen Teil der Gesteinskörnung durch aufbereiteten Betonbruch und senkst zugleich den Klinkeranteil. Wie sich Wasseranspruch, Schwinden und Frost-Tau-Widerstand dabei verhalten, lässt sich nicht ableiten — das klärst du in systematisch variierten Versuchsreihen. Neuartig, schöpferisch, technisch ungewiss und geplant: Die Kriterien nach § 2 FZulG greifen, auch wenn eine Rezeptur am Ende durchfällt.

  • Fügetechnik für Betonfertigteile

    Für ein Modulbausystem entwickelst du einen trocken fügbaren Verbindungsknoten, der Lasten überträgt und rückbaubar bleibt. Für die Bemessung gibt es keine normative Regel, das Trag- und Ermüdungsverhalten zeigt sich erst im Versuch. Genau diese technische Ungewissheit — plus Prüfstand, Messreihe und Auswertung — macht das Vorhaben zu experimenteller Entwicklung im Sinne des FZulG.

  • 3D-Druck im Bau: Extrusionsverfahren

    Du entwickelst eine druckbare Mörtelmischung samt Extrusionsdüse und Fahrstrategie, damit gedruckte Wandschalen tragfähig sind und der Schichtverbund hält. Offen sind Grünstandfestigkeit, Verbund zwischen den Lagen und die Bewehrungsführung. Du näherst dich in Druckversuchen an und dokumentierst jede Parametervariation — planmäßiges Vorgehen unter technischer Ungewissheit.

  • Sanierungstechnik: Innendämmung

    Bei einem denkmalgeschützten Bestand entwickelst du ein kapillaraktives Innendämmsystem und ein Verfahren, mit dem du das Feuchteverhalten der Wand über Sensoren erfasst und gegen die Simulation prüfst. Ob der Aufbau ohne Tauwasserschaden funktioniert, weißt du vorher nicht. Die Ergebnisse sind reproduzierbar und auf andere Bestandstypen übertragbar — ein Kernkriterium nach Frascati.

Fragen aus Bauindustrie

Was Unternehmen aus Bauindustrie uns fragen

Unser Bauprojekt war technisch anspruchsvoll — reicht das für die Forschungszulage?

Anspruchsvoll ist nicht gleich neuartig. Eine weit gespannte Halle nach Eurocode zu bemessen ist Ingenieurleistung im Stand der Technik — schwierig, aber nicht ungewiss. F&E beginnt dort, wo du das Ergebnis vorher nicht kennen kannst: eine Betonrezeptur, deren Frost-Tau-Widerstand sich nur im Versuch klären lässt, ein Verbindungsknoten ohne Bemessungsregel, ein Verfahren, das erst im Feld zeigt, ob es trägt. Entscheidend ist die technische Ungewissheit — und dass du sie systematisch geplant auflöst.

Wir haben kein Labor und keine F&E-Abteilung — kommen wir trotzdem infrage?

Ein eigenes Labor ist keine Voraussetzung. Die BSFZ prüft, ob dein Vorhaben F&E nach § 2 FZulG ist — nicht, ob du eine Abteilung mit diesem Namen führst.

  • Versuchsfelder, Musterwände und Probeschüttungen auf der Baustelle zählen mit
  • Externe Prüfinstitute und Hochschulen laufen als Auftragsforschung mit 70 % des Entgelts
  • Auch Bauleiter, Poliere und Konstrukteure sind F&E-Personal, soweit sie am Vorhaben arbeiten

Was du brauchst, ist Dokumentation: Versuchsreihen, Messprotokolle, Zeitanteile.

Zählt unsere BIM-Einführung als förderfähige Entwicklung?

Die Einführung selbst nicht. Software zu lizenzieren, Modelle zu pflegen und Leute zu schulen ist Anwendung des Stands der Technik. Förderfähig wird es, wenn du selbst etwas entwickelst, dessen Machbarkeit offen ist: eine Methode, die IFC-Modelldaten automatisch mit Messdaten aus der Ausführung abgleicht, oder ein Algorithmus zur Toleranz- und Kollisionsprüfung, für den es keine fertige Lösung gibt. Die Frage ist nicht, ob BIM im Spiel ist, sondern ob du technische Ungewissheit auflöst.

Die Entwicklung lief auf einer Baustelle im Kundenauftrag — wem steht die Zulage zu?

Entscheidend ist, wer die Aufwendungen trägt und das technische Risiko hält. Entwickelst du das Verfahren auf eigene Rechnung und setzt es im Bauvertrag ein, ist es dein eigenbetriebliches Vorhaben — die Zulage steht dir zu. Beauftragt dich der Bauherr ausdrücklich mit der Entwicklung und bezahlt sie, kann er als Auftraggeber 70 % des Entgelts ansetzen. Trenne deshalb sauber: Bauleistung nach Leistungsverzeichnis auf der einen Seite, Entwicklungsanteil mit eigener Zeiterfassung auf der anderen.

Weitere Branchen

Auch in deiner Branche gefördert

Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt du arbeitest — sondern ob du entwickelst.

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Du kannst weiterhin aus eigener Tasche zahlen, während deine Konkurrenz staatlich gefördert wächst. Oder du nutzt die Förderungen, die dir zustehen – mit professioneller Begleitung und 91,6 % Erfolgsquote.

Die Frage ist nicht, ob du dir Förderung leisten kannst. Die Frage ist: Kannst du es dir leisten, auf sie zu verzichten?

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