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Branche: Chemie & Werkstoffe

Forschungszulage für Chemie & Werkstoffe

Vom Laborversuch über das Technikum bis in die Anlage: Wo der Lösungsweg offen ist, sichert dir der Staat 25 % deiner förderfähigen F&E-Aufwendungen — als KMU auf Antrag 35 %, ausgezahlt auch bei Verlusten.

  • Fördersatz 2026

    25 % der Bemessungsgrundlage — als KMU auf Antrag 35 %. Der Bonus kommt nicht automatisch.

  • Material bleibt außen vor

    § 3 FZulG kennt keine Kostenart für Rohstoffe und Verbrauchsmaterial aus dem Versuch.

  • Gemeinkostenpauschale

    20 % auf die übrigen förderfähigen Aufwendungen — nur für Vorhaben ab dem 01.01.2026.

  • Auftragsforschung

    70 % des Entgelts für extern vergebene F&E-Aufträge — an Institute, Labore oder Dienstleister.

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Abstrakte Darstellung von Laborkolben und Werkstoffproben als Sinnbild für Chemie- und Werkstoffforschung

Warum die Forschungszulage im Labor oft unterschätzt wird

Formulierung, Katalyse, Polymere, Klebstoffe, Beschichtungen: Förderfähigkeit entscheidet sich nicht am Ort, sondern an der Ungewissheit. Routineanalytik, Qualitätskontrolle, Chargenfreigabe und Wareneingangsprüfung sind keine F&E — auch wenn sie im Labor stattfinden. Sobald du aber eine Zieleigenschaft erreichen musst, für die es keinen gesicherten Lösungsweg gibt, greift § 2 FZulG.

Der stärkste Anker ist das Scale-up: Ob eine im Labor stabile Reaktion im Technikum und in der Anlage trägt, ist der Musterfall technischer Ungewissheit — und wird zu oft als reine Produktionsvorbereitung abgeschrieben.

Ehrlich an der schmerzhaften Stelle: Verbrauchtes Versuchsmaterial ist nicht ansetzbar, § 3 FZulG kennt dafür keine Kostenart. Gefördert werden Arbeitslöhne, Eigenleistungen, der Abschreibungsanteil deiner Laborgeräte und 70 % der Auftragsforschung. Für Vorhaben ab 2026 federt die Gemeinkostenpauschale von 20 % das ab.

Förderfähige Projekte

Was in Chemie & Werkstoffe zählt

  • Formulierung, Rezeptur und Katalyse

    Wenn du eine Zieleigenschaft erreichen musst, für die es keinen gesicherten Lösungsweg gibt, wird aus Laborarbeit F&E. Entscheidend ist die offene Hypothese: Welches Additiv, welcher Katalysator, welches Bindemittelsystem trägt — und das weißt du erst nach der Versuchsreihe, nicht davor.

    • Klebstoff mit Haftung auf Niedrigenergie-Kunststoffen
    • Katalysatorsystem für niedrigere Reaktionstemperatur
    • Lack ohne SVHC-gelistetes Additiv
    • Polymerblend mit neuem Steifigkeits-Zähigkeits-Profil
  • Scale-up: Labor, Technikum, Anlage

    Der Musterfall technischer Ungewissheit — und trotzdem oft nicht beantragt, weil er für reine Produktionsvorbereitung gehalten wird. Solange offen ist, ob Reaktion, Prozessfenster oder Produktqualität den Maßstabssprung überstehen, forschst du. Auch Musterchargen zählen dazu, wenn sie der Klärung dienen.

    • Batch-Synthese auf kontinuierliche Fahrweise umstellen
    • Wärmeabfuhr und Rührwerk im Technikumsreaktor klären
    • Compoundier-Prozessfenster für neue Rezeptur finden
    • Beschichtungsauftrag vom Rakel zur Bandanlage
  • Werkstoffe, Recycling, Substitution

    Kreislaufwirtschaft und REACH erzeugen Vorhaben, die kaum jemand als Forschung verbucht: Rezyklate schwanken in der Qualität, Ersatzstoffe verhalten sich anders als das Original. Wo du Eigenschaften erst wiederherstellen oder neu einstellen musst, ist der Ausgang offen — und das Vorhaben förderfähig.

    • Rezyklatanteil erhöhen ohne Verlust der Schlagzähigkeit
    • Chemisches Recycling von Mischkunststoffen erproben
    • Bio-basiertes Bindemittel als Substitut qualifizieren
    • Werkstoff für additive Fertigung druckbar machen

Worauf es ankommt

Chemie & Werkstoffe im Detail

Die Abgrenzungsfragen, an denen Anträge in dieser Branche wirklich entschieden werden.

Labor ist nicht gleich F&E — wo die Grenze verläuft

Ein verbreiteter Irrtum in der Chemie: Was im Labor passiert, sei automatisch F&E. Tatsächlich fallen Routineanalytik, Qualitätskontrolle, Chargenfreigabe und Wareneingangsprüfung heraus — sie folgen einer validierten Methode mit erwartbarem Ergebnis.

Ebenso wenig trägt der reine Lieferantenwechsel: eine bekannte Rezeptur auf ein gleichwertiges Substitut umzustellen ist Produktpflege. Kippt die Umstellung aber die Zieleigenschaft und musst du Wirkmechanismus, Verträglichkeit oder Prozessfenster neu erarbeiten, entsteht technische Ungewissheit — und damit ein förderfähiges Vorhaben.

Die Prüffrage der BSFZ nach dem Frascati-Handbuch lautet nicht „war es aufwendig“, sondern: Stand der Ausgang der Versuchsreihe zu Beginn fest? Beschreib dein Vorhaben deshalb über Zieleigenschaft und offene Hypothese — nicht über die Tätigkeit im Labor.

Material ist nicht ansetzbar — was wirklich zählt

Die unangenehmste Nachricht: Material ist keine förderfähige Kostenart. § 3 FZulG kennt nur Arbeitslöhne, Eigenleistungen, den AfA-Anteil beweglicher Wirtschaftsgüter, die Gemeinkostenpauschale und Auftragsforschung. Verbrauchte Edukte, Lösemittel oder Prüfkörper zählen nicht, egal wie teuer die Versuchsreihe war.

  • Gemeinkostenpauschale: 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen (§ 3 Abs. 3b) — aber nur für Vorhaben mit Beginn nach dem 31.12.2025.
  • Laborgeräte: Reaktoren, Extruder über § 3 Abs. 3a — nur der AfA-Anteil, nach dem 27.03.2024 angeschafft, ausschließlich eigenbetrieblich genutzt, kein GWG- oder Sammelposten, Erforderlichkeit von der BSFZ mitbescheinigt.
  • Auftragsforschung: 70 % des Entgelts an Institute und Hochschulen — kann je nach Vorhaben deutlich ins Gewicht fallen.

Scale-up belegen — Versuchsplan statt Anlagenbau

Scale-up gilt vielen als Produktionsvorbereitung und bleibt deshalb im Antrag oft unberücksichtigt. Dabei ist die technische Ungewissheit hier am greifbarsten: Ob eine im Kolben stabile Reaktion bei verändertem Oberflächen-Volumen-Verhältnis, realer Wärmeabfuhr, Rührwerksgeometrie und Verweilzeit trägt, lässt sich nicht ableiten — nur erproben. Technikumsläufe und Musterchargen sind förderfähig, solange sie der Klärung dienen und nicht der Auslieferung.

Den Nachweis führst du über: Vorhabenbeschreibung mit Zieleigenschaft und Hypothese, Laborjournale und Versuchsprotokolle einschließlich der verworfenen Ansätze, statistische Versuchspläne, Scale-up-Berichte und eine Stundenaufschreibung je Vorhaben.

Typische Fehler: Fehlversuche weglassen — sie sind der Beleg für Ungewissheit. Vorhaben zu grob schneiden. Und Zeiten erst im Nachhinein schätzen.

Rechenbeispiele

Was dabei herauskommen kann

Zwei typische Konstellationen aus Chemie & Werkstoffe, durchgerechnet mit den gesetzlichen Sätzen.

Rechenbeispiel

Beispiel: Scale-up einer Beschichtung

Ein Lackhersteller mit 90 Mitarbeitern überträgt eine neue Beschichtung vom Labor ins Technikum. Ein Institut prüft die Alterung. Wirtschaftsjahr 2025.

Personalkosten 2025: 5 × 78.000 €
390.000 €
davon 50 % F&E-Anteil
195.000 €
Auftragsforschung 120.000 € × 70 %
84.000 €
Bemessungsgrundlage gesamt
279.000 €

97.650 €

35 % KMU-Satz (auf Antrag) — Sätze von 2025

Rechenbeispiel

Beispiel: Spezialchemie, Vorhaben ab 2026

Ein Konzernbereich für Spezialchemie startet 2026 die Entwicklung eines Katalysators mit deutlich geringerem Edelmetallanteil. Kein KMU — daher 25 %.

Personalkosten F&E (3 Chemiker)
240.000 €
AfA-Anteil Technikums-Reaktor
45.000 €
Gemeinkostenpauschale 20 %
57.000 €
Bemessungsgrundlage gesamt
342.000 €

85.500 €

25 % Regelsatz, kein KMU. Pauschale nur ab 2026.

Beispielrechnungen auf Basis angenommener Werte — sie zeigen die Systematik der Forschungszulage, nicht dein konkretes Ergebnis. Wie hoch dein Anspruch tatsächlich ausfällt, hängt von deinen Projekten, deinem F&E-Anteil und deiner Unternehmensgröße ab. Das rechnen wir im kostenfreien Erstgespräch für dich durch.

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Typische Vorhaben

So sieht förderfähige F&E hier aus

Vier Vorhabenstypen aus Chemie & Werkstoffe, die die Kriterien der Forschungszulage erfüllen — und warum.

  • Scale-up vom Labor ins Technikum

    Deine Rezeptur funktioniert im 2-Liter-Ansatz reproduzierbar. Ob sie das im 500-Liter-Reaktor auch tut, weiß niemand: Wärmeabfuhr, Mischgüte und Verweilzeit skalieren nicht linear mit dem Volumen. Du fährst Versuchschargen, variierst Rührwerk, Dosierprofil und Temperaturführung und verwirfst Ansätze. Dieser offene Ausgang ist technische Ungewissheit nach § 2 FZulG — Scale-up ist keine Produktionsvorbereitung.

  • Katalysator mit weniger kritischem Metall

    Du willst den Palladium- oder Platinanteil deines Katalysators senken, ohne Umsatz und Selektivität zu verlieren. Welche Trägerstruktur, Dotierung oder Präparationsroute das trägt, lässt sich nicht ableiten — du arbeitest dich über Versuchsreihen heran und misst Aktivität und Standzeit gegen die Referenz. Neuartig, schöpferisch, systematisch geplant und mit offenem Ergebnis: das erfüllt die Frascati-Kriterien.

  • Substitution eines REACH-kritischen Stoffs

    Ein Additiv fällt unter Beschränkung, ein Ersatz mit gleicher Wirkung existiert nicht am Markt. Du entwickelst eine neue Formulierung und stellst fest, dass jeder Kandidat eine andere Eigenschaft kippt — Haftung, Lagerstabilität, Verarbeitungsfenster. Dass ein Gesetz den Anlass gibt, schadet dem Anspruch nicht: gefördert wird der Entwicklungsweg, nicht sein Motiv.

  • Rezyklat-Einsatz in einer Kunststoffrezeptur

    Du sollst den Rezyklatanteil deiner Compounds deutlich erhöhen. Rezyklat schwankt aber in Molmasse, Farbe und Fremdstoffgehalt von Charge zu Charge, und die mechanischen Kennwerte brechen ein. Du erprobst Verträglichkeitsvermittler, Stabilisatoren und Aufbereitungsschritte, ohne vorab zu wissen, ob das Eigenschaftsprofil überhaupt haltbar ist. Der Aufwand ist dem Grunde nach förderfähig.

Fragen aus Chemie & Werkstoffe

Was Unternehmen aus Chemie & Werkstoffe uns fragen

Im Versuch verbrauchst du tonnenweise Rohstoffe — zählt das Material?

Nein — und das ist für die Chemie die unangenehmste Regel des FZulG. § 3 kennt abschließend nur Arbeitslöhne, Eigenleistungen, den Abschreibungsanteil beweglicher Wirtschaftsgüter, die Gemeinkostenpauschale und Auftragsforschung. Verbrauchsmaterial, Rohstoffe und Sachkosten sind keine eigene Kostenart — auch wenn eine verworfene Versuchscharge im Technikum fünfstellig kostet.

Abgefedert wird das nur pauschal: Für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben, kannst du 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen als Gemeinkostenpauschale ansetzen.

Ist Scale-up ins Technikum nicht schon Produktionsvorbereitung?

Meist nicht — und genau dieser Punkt bleibt häufig unberücksichtigt. Maßgeblich ist, ob der Ausgang offen ist. Solange du nicht weißt, ob Wärmeabfuhr, Mischgüte oder Verweilzeitverhalten im größeren Maßstab tragen, und du das systematisch über Versuchsreihen klärst, ist es experimentelle Entwicklung nach § 2 FZulG.

Reine Produktionsvorbereitung beginnt erst dort, wo das Verfahren technisch gesichert ist und du nur noch Anlagen einrichtest, Personal schulst oder Chargen freigibst. Den Übergang solltest du im Vorhaben sauber datieren.

Deine Analytik läuft ohnehin im Labor — ist das automatisch F&E?

Nein. Der Ort entscheidet nicht. Routineanalytik, Qualitätskontrolle, Chargenfreigabe und Wareneingangsprüfung sind keine F&E, weil dort ein etabliertes Verfahren nach bekanntem Ergebnisraum angewendet wird. Auch eine bekannte Rezeptur auf einen anderen Rohstofflieferanten umzustellen bleibt Produktpflege.

Förderfähig wird die Analytik, wenn sie Teil eines ungewissen Vorhabens ist — etwa als Messreihe, die eine Hypothese prüft, oder wenn du das Prüfverfahren selbst entwickeln musst, weil keines die Zieleigenschaft erfasst.

Deine Prüfungen macht ein Institut — geht der Aufwand verloren?

Nein, Auftragsforschung ist in der Chemie oft ein wesentlicher Hebel. Vergibst du Synthese, Alterungsprüfung oder Werkstoffcharakterisierung an ein Institut, eine Hochschule oder ein Auftragslabor, sind 70 % des Entgelts ansetzbar (seit 28.03.2024, davor 60 %).

Wichtig: Der Auftrag muss zu deinem bescheinigten Vorhaben gehören. Reine Routinemessungen ohne Bezug zur offenen Fragestellung zählen auch dann nicht, wenn du sie extern einkaufst.

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Die Forschungszulage ist branchenoffen. Entscheidend ist nicht, in welchem Markt du arbeitest — sondern ob du entwickelst.

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